Alter, Krankheit, Unfall – es gibt viele Gründe, aus denen Menschen nicht mehr für sich selbst sorgen und entscheiden können. Für diese Fälle kann man vorsorgen, und zwar mit einer sogenannten Vorsor­ge­voll­macht. Damit sie ihren Zweck erfüllt, gilt es, einige Regeln zu beachten. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.

Das Arbeitsjahr war lang und der Urlaub heiß ersehnt: Da rennt eine Schar Kaker­laken durchs Hotel­zimmer und vor dem Balkon wird gerade ein neues Hotel hochge­zogen. Reisemängel wie Baustellenlärm, schmutzige Hotel­zimmer und schlechtes Essen können einem den Urlaub vermiesen. Die gute Nachricht: Bei einem Reise­mangel können Urlauber sich wehren.

Bevor ein Dachstuhl saniert werden kann, gilt es zu prüfen, wie sein derzei­tiger Zustand ist. Dann im Holz können sich Schädlinge angesiedelt haben, die die Substanz stark beschädigen. Werden die unerwünschten Unter­mieter erst nach Abschluss der Arbeiten entdeckt, ist das umso ärgerlicher.

Wer eine Eigen­tums­wohnung kauft, möchte sie auch genießen, und das möglichst lange. Doch dann stellt man fest, dass direkt gegenüber Glas- und Altpa­pier­con­tainer aufge­stellt werden. Davon war in den Prospekten des Bauträgers nichts zu lesen. Eine Wertmin­derung kann man in diesem Fall nicht geltend machen.

Nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts Köln kann ein Nachlie­fe­rungs­an­spruch auch durch Lieferung eines Nachfol­ge­mo­dells erfüllt werden, wenn es kein Neufahrzeug der ersten Generation mehr gibt.

Den Sommer an der Ostsee verbringen. Für viele eine echte Alter­native zur Flugreise in den Sommer­ferien. Da dürften die Kapazitäten schnell an ihre Grenzen stoßen. Zumal etwa in Mecklenburg-Vorpommern gewerb­liche Anbieter von Unterkünften ihre Betten nur zu 60 Prozent belegen dürfen. Ist dies überhaupt zulässig?

Angesichts der Fallzahlen der Corona-Pandemie gibt es zahlreiche Locke­rungen, auch für die Gastro­nomie. Aller­dings wird etwa zwischen Restau­rants und Biergärten auf der einen Seite und Kneipen, Bars und Disko­theken auf der anderen unter­schieden. Aller­dings nicht immer zu Recht.

Kinder dürfen nach Herzenslust spielen, toben und schreien, und das nicht nur auf Spielplätzen, sondern auch in Mietwoh­nungen. Doch müssen Anwohner und Mieter jeden Kinderlärm akzep­tieren? Und was gilt, wenn Jugend­liche Krach machen?

Millionen deutscher Verbraucherkredite können nach einem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs wegen falscher Widerrufsbelehrungen widerrufen werden.

Einen Anspruch auf Homeoffice hat ein Arbeit­nehmer nicht. Solange sie nicht offiziell unter Quarantäne stehen, müssen Beschäftigte am Arbeits­platz erscheinen.