Fachbereich Baurecht
Das Baurecht ist der Oberbegriff für die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bau beteiligten Personen. Dabei ist das Baurecht von immer größerer Bedeutung in unserer Gesellschaft geworden.
Herausforderungen im Baurecht
Ob Bauen, Renovieren oder Sanieren: Das eigene Haus, die eigene Wohnung wird immer teurer. Deswegen kann es bei der Realisierung schnell zu Problemen mit Handwerkern, Bauträgern, Architekten und weiteren Beteiligten kommen. Im Baurecht stellt sich dann die Frage: Wer übernimmt die Verantwortung für die Mängel und die Mängelbeseitigung? Aber auch für Unternehmen oder Handwerker sind wir der richtige Partner. Wir setzen beispielsweise berechtigte Zahlungsansprüche durch.
Baurecht und Bauvertragsrecht
Seit 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Es sollte die komplexe Materie des Baurechts übersichtlicher und verständlicher machen. Aber 90% aller Bauverträge sind trotzdem noch lückenhaft und orientieren sich an alten Regelungen. Damit stellen sie für Bauherren ein großes Risiko dar! Folgerichtig ist es sinnvoll, Bauverträge von einem Experten prüfen zu lassen. So können Sie sich vor Problemen, zweifelhaften Paragraphen oder fehlenden Absicherungen schützen.
Verbraucherbauvertrag
Wer in der Baubranche entweder als Unternehmer oder Verbraucher tätig wird, stößt früher oder später auf den § 650i BGB sowie den direkt damit verbundenen Verbraucherbauvertrag. In einem solchen Verbraucherbauvertrag wird eine Vereinbarung zwischen einem Bauunternehmen und einem Verbraucher geschlossen. Dieser beinhaltet die Verpflichtung für Unternehmen entweder zur Errichtung eines komplett neuen Gebäudes oder zumindest zu umfangreichen Umbauarbeiten an einem bestehenden Bauwerk.
Widerrufsfrist auch im Baurecht gültig
Zu den wichtigsten Merkmalen des Verbraucherbauvertrags gehören eine 14-tägige Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen. Hinzu kommen eine detaillierte Baubeschreibung durch das beauftragte Bauunternehmen. Weiterhin ist eine Begrenzung von Abschlagszahlungen auf 90% der Gesamtsumme erforderlich. Schlussendlich verpflichtet sich das Bauunternehmen, dem Verbraucher sämtliche relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen, die zur Vorlage gegenüber zuständigen Behörden oder Banken benötigt werden.
Werkvertragsrecht
Das Architektenrecht und das Baurecht haben ihren Ursprung im Werkvertragsrecht des BGB. Das Werksvertragsrecht und die Rechtsfolgen daraus sind immer dann anzuwenden, wenn die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zwischen den Parteien nicht geregelt wurde. Und hier steckt der Teufel im Detail!
Wir helfen bei Unklarheiten!
Denn schon bei diesem Punkt herrscht oft Uneinigkeit oder Unklarheit, ob oder inwieweit die Vorschriften der VOB/B überhaupt zwischen den Parteien vereinbart worden sind. Das gilt bei allen Fragen bezüglich des Zustandekommens der werkvertraglichen Leistungen. Zum Beispiel ist bei der Abnahme, der Mängelbeseitigung sowie beim Schadensersatz eine Prüfung der Rechtslage durch einen Rechtsanwalt für Baurecht zwingend. Wir vertreten dabei sowohl Handwerker, Architekten, Auftragnehmer als auch den Bauherren, Auftraggeber und Besteller.
Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Baurecht
Anschrift & Kontakt
Hörnlein & Feyler PartmbB
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Die Anwaltskanzlei Hörnlein und Feyler ist in diesem Jahr erneut Partner-Unternehmen von ÄRZTE OHNE GRENZEN e.V.. Wir unterstützen als Partner-Unternehmen regelmäßig die Arbeit des Vereins mit einer Spende, die in Zeiten der weltweit grassierenden Corona-Pandemie besonders dringend gebraucht wird.
Ein Hausbau ist ein teures Unterfangen. Viele private Bauherren sichern sich deswegen Unterstützung aus der Familie, dem Freundes- oder Bekanntenkreis. Nach Feierabend und am Wochenende packen dann Kollegen und Freunde auf der Baustelle mit an. Aber was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt: Müssen Bauherren private Bauhelfer versichern? Und wie muss die Baustelle abgesichert werden?