Fachbereich Unfallrecht
Unfall – was nun?
Wie verhalte ich mich, wenn es gekracht hat?
Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Adressen und Versicherungsdaten aus, notieren Sie sich die Namen und Adressen von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Ihre eigenen Personen- und/oder Sachschäden können Sie bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Fahrzeugs des Unfallgegners anmelden. Die Versicherungsdaten haben Sie entweder direkt vom Unfallgegner erhalten, oder können die zuständige Versicherung über das Kfz-Kennzeichen und den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de, Tel.-Nr. 0800 250 260) in Erfahrung bringen.
In jedem Fall ist zu empfehlen bei einem Verkehrsunfall gleich welchen Umfanges, sofort einen Anwalt zu kontaktieren und bereits die erste und grundsätzliche Anmeldung der Schadensersatzansprüche durch einen Rechtsanwalt durchführen zu lassen. Dies auch unabhängig von der Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht, da die Anwaltskosten ebenso wie beispielsweise die Reparaturkosten Teil des Schadens sind und daher grundsätzlich vom Schädiger bzw. von dessen Haftpflichtversicherer zu übernehmen sind. Der Anwalt ist im Schadenfall der einzige, der ausschließlich ihren Interessen verpflichtet ist im Gegensatz zu „dem gegnerischen Haftpflichtversicherer“, der ausschließlich seine eigenen wirtschaftlichen Interessen im Blick hat.
Wie läuft die Abwicklung des Schadens?
Sie können einen Gutachter beauftragen, um die Schadenshöhe festzustellen. Bei kleineren Schäden bis 700,00 € ist in der Regel ein Kostenvoranschlag ausreichend. Grundsätzlich nicht zu empfehlen ist ein Gutachten durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer bzw. durch den von dort vorgeschlagenen Sachverständigen erstellen zu lassen.
Handelt sich um einen Reparaturschaden, haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug zu reparieren, Sie müssen aber nicht. Sie können den Schaden fiktiv abrechnen, dann erhalten Sie von der Versicherung die vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten netto ausbezahlt. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffung abzgl. Restwert erstattet.
Für den Zeitraum der Reparatur können Sie Nutzungsausfall beanspruchen. Sie können auch einen Mietwagen in Anspruch nehmen, sollten aber aus Gründen der Schadensminderung den Mietwagen zum günstigsten Tarif anmieten. Insoweit kann es zu Streitigkeiten über die Höhe der Mietwagenkosten kommen, was die sofortige Beauftragung eines Anwalts umso empfehlenswerter macht.
Schmerzensgeldansprüche, Heilbehandlungskosten und Kosten für eine Hilfe im Haushalt werden ebenfalls im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Versicherung erstattet. Daher nochmals unsere Empfehlung bei jedem Unfall, unabhängig vom Umfang des Schadens, immer die umgehende Einschaltung eines Rechtsanwaltes bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Anschrift & Kontakt
Hörnlein & Feyler Fachanwälte GbR
Kasernenstraße 14
D-96450 Coburg
Tel: (09561) 80 11 0
Fax: (09561) 80 11 20