Wie viel Lärm dürfen Kinder und Jugend­liche machen?

Kinder dürfen nach Herzenslust spielen, toben und schreien, und das nicht nur auf Spielplätzen, sondern auch in Mietwoh­nungen. Doch müssen Anwohner und Mieter jeden Kinderlärm akzep­tieren? Und was gilt, wenn Jugend­liche Krach machen?

2011 beschloss der Gesetz­geber eine für Eltern und Kinder wichtige Änderung. Damals ergänzte der Bundestag das Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­gesetz um einen Paragraphen und legte darin fest, dass Kinderlärm keine „schädliche Umwelt­ein­wirkung“ ist. Man dürfe ihn nicht mit Immis­si­ons­grenz­werten und –richt­linien beurteilen.

Den Lärm von Kindern kann demnach nicht mit dem von Autos, Baustellen oder Diskotheken vergleichen, anders als für diese gibt es für Kinderkrach keine verbindlichen Dezibelgrenzen. Das führt dazu, dass man ihn nicht messen und daher auch nicht als störend einstufen kann. Diese Regel etablierte der Bundestag mit Bedacht, wollte er doch die bis 2011 zunehmende Zahl von Prozessen gegen Kindertagesstätten eindämmen.

Bereits vor der Reform hatten sich auch zahlreiche Gerichte im Land kinder­freundlich gezeigt und in ihren Urteilen deutlich gemacht, dass Anwohner und auch Mieter Kinder­krach in aller Regel hinnehmen müssen. Aller­dings spielt dabei das Alter der Kinder eine entschei­dende Rolle. Was die Rechtslage im Einzelnen beim Thema Kinderlärm vorsieht:

Wie viel Krach dürfen Kinder und Jugend­liche machen?

Während Richter an Schul­kinder und Teenager strengere Maßstäbe anlegen, ist jungen Kindern und Babys auf Spielplätzen und in Wohnungen nahezu alles erlaubt – singen, spielen, lachen, toben, schreien. Auch wenn die Kinder ordentlich lärmen – Anwohner und Mieter müssen das bei Klein­kindern und Säuglingen tolerieren. Kinderlärm gehört zu den „normalen Wohngeräuschen“, wie der Bundes­ge­richtshof (BGH) 2003 festgelegt hat (AZ: VIII ZR 244/02). Das von der Recht­spre­chung überwiegend vermit­telte Leitbild brachte das Amtsge­richt Neuss 1988 in einem Urteil auf den Punkt: „Ein Mehrfa­mi­li­enhaus ist kein ‚Kloster‘ […] Kinder können nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden.“ (AZ: 36 C 232/88)

Müssen Kinder und Jugend­liche in den allge­meinen Ruhezeiten leise sein?

Mieter müssen es daher akzeptieren, wenn ein Baby oder ein Kleinkind in der allgemeinen Ruhezeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens schreit. Nur wenn deutlich wird, dass die Eltern nichts tun, um das Kind zu beruhigen, könnte ein Mieter gegen den Lärm vorgehen und eine Unterlassung gegen die Eltern durchsetzen. Doch Eltern nachzuweisen, dass sie ihr Kind ignorieren, dürfte schwer sein.

Nur die Ruhezeit in der Nacht ist gesetzlich festgelegt, eine gesetz­liche Mittagsruhe gibt es nicht – anders als viele Menschen annehmen. Dennoch spielt die Mittagsruhe im Mietrecht eine Rolle, weil sie häufig in Hausord­nungen vorge­schrieben ist. Für sehr junge Kinder oder Babys gilt die Mittagsruhe nicht, für ältere Kinder und Jugend­liche hingegen schon. Auf sie müssen Eltern auch einwirken, in diesen Zeiten leiser zu spielen und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Denn in Wohnhäusern gilt das Gebot gegen­sei­tiger Rücksicht­nahme.

Auf Spielplätzen dürfen Kinder grundsätzlich immer und zu jeder Zeit spielen und laut sein. Nur in den allgemeinen nächtlichen Ruhezeiten ist ihnen dies nicht erlaubt.

Welche Regeln gelten beim Musizieren im Mietshaus?

Kinder und Jugendliche dürfen in der elterlichen Wohnung Musik machen, fraglich ist häufig nur, wie lange pro Tag. Über die Zeitdauer, in der sie musizieren dürfen, entscheiden die Gerichte oft unterschiedlich. Dabei hängt die erlaubte Dauer auch vom Instrument ab, auf dem Kinder oder Jugendliche musizieren, also ob es etwa ein Klavier oder ein Schlagzeug ist. Ruhezeiten sind aber in jedem Fall zu beachten, und beim Musizieren etwa am Sonntag muss man besondere Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.

E- Gitarren und andere verstärkte Instru­mente müssen immer auf Zimmer­lautstärke gestellt sein. Dabei ist der Begriff Zimmer­lautstärke wörtlich zu nehmen: Die Geräusche müssen sich auf dieses Zimmer beschränken und nicht außerhalb davon zu hören sein.

Garten oder Hof: Dürfen Kinder dort spielen?

Wenn der Mietvertrag es ausdrücklich verbietet, dürfen die Kinder den Garten nicht zum Spielen benutzen. Gibt es hingegen kein vertrag­liches Verbot, können Kinder auf dem Rasen und im Garten des Wohnhauses spielen, wenn es sich um Gemein­schaftsflächen handelt. Manchmal weisen Hausord­nungen extra Flächen zum Spielen aus, die Kinder dürfen sich dann nur dort austoben. Gibt es keine solchen Flächen, können die Kinder den Rasen nutzen – wenn er dazu geeignet ist. Vorsicht geboten ist in jedem Fall bei Ziergärten oder Beeten. Ein Verbot, dort zu spielen, ist rechtens.

Ist Fußball spielen auf dem Hinter- oder Garagenhof erlaubt?

Einen selbstverständlichen Anspruch auf das Kicken auf dem Rasen haben Kinder nicht, könnte er sich doch abnutzen. In diesen Fällen oder wenn kein Rasen vorhanden ist, dürfen Kinder den Hinterhof oder den Platz vor den Garagen nutzen. Das gilt vor allem, wenn die Kinder keinen Spielplatz in der Nähe haben, auf dem sie stattdessen spielen könnten. Den bei dem Spielen im Hinter- oder Garagenhof entstehenden Lärm müssen Nachbarn hinnehmen.

Fliegt der Ball während des Fußballspiels zum Beispiel über den Zaun des Nachbarn, haben die Kinder das Recht, sich den Ball wieder­zu­holen. Sie sollten aber zuvor beim Nachbarn klingeln und fragen, ob sie das dürfen. Erlaubt er ihnen dies nicht, muss er den Kindern den Ball wieder­geben. „Einkas­sieren“ darf er ihn nicht.

Was geschieht, wenn die Freunde der Kinder Lärm machen?

Kinder dürfen ihre Freunde mit nach Hause bringen und mit ihnen etwa vor dem Haus oder in der Wohnung spielen. Dass dann manchmal der Lärmpegel höher ist als sonst, kann möglich sein, doch auch das müssen die Nachbarn tolerieren. Verbote in den Hausord­nungen gelten nicht.

Müssen Eltern den Lärm ihrer Kinder in einer Mietwohnung unter­binden?

In den Ruhezeiten müssen Eltern zumindest darauf achten, dass ihre Kinder leiser spielen, gerade wenn die Kinder älter oder im Teena­ge­ralter sind (siehe oben) Insofern sollten Eltern als Teil ihrer Aufsichts­pflicht darauf achten, dass gerade ältere Kinder während der Ruhezeiten nicht unzumutbar laut sind. Kinderlärm ist in üblichem Maße überschritten, wenn etwa ältere Kinder zum Beispiel mit Rollschuhen durch die Wohnung fahren.

Dürfen Kinder und Jugend­liche im Treppenhaus Fahrrad fahren oder Rollschuh laufen?

Nein. Kinder und Jugendliche dürfen weder im Treppenhaus Fahrrad fahren, noch Skateboard, oder Rollschuh laufen. Dies gilt auch für andere Orte im Haus, die gemeinschaftlich genutzt werden, zum Beispiel den Fahrstuhl oder den Keller. Denn diese Aktivitäten machen nicht nur mehr Lärm als nötig, sondern können auch zu Unfällen führen.

Lärm auf Bolzplätzen – wie sieht die Rechtslage aus?

Gegen den Lärm von Bolzplätzen können Mieter und Anwohner nicht vorgehen – jeden­falls nicht immer. Tagsüber müssen Anwohner diesen Lärm hinnehmen. Anders sieht es nach 18 Uhr aus.  Einen solchen Fall verhan­delte der Bundes­ge­richtshof (BGH) (AZ: VIII ZR 197/14).

Das Gericht hob hier das Urteil der Vorin­stanz auf und wies den Fall dorthin zur erneuten Verhandlung zurück. Das Landge­richt Hamburg hatte den Mietern im Grundsatz recht gegeben. Diese hatten die Miete um 20 Prozent gekürzt, da der Bolzplatz auch außerhalb der Öffnungs­zeiten genutzt werde.

Der VIII. Zivil­senat fordert nun eine Klärung, wer den Bolzplatz wofür nutzt. Denn das ist ein wichtiger Unter­schied, denn die beschriebene Nutzung eines Bolzplatzes durch Jugend­liche könnte seiner Zweck­be­stimmung wider­sprechen, und die Anwohner daher berechtigt sein, ihre Miete zu mindern. Insgesamt sind zweck­fremde Nutzungen eines Bolzplatzes, zum Beispiel als Treff­punkt für etwa jugend­liche Alkoho­les­ka­paden, proble­ma­tisch.

Wann sind Mietmin­de­rungen wegen des Lärms von Kindern oder Jugend­lichen erlaubt?

Mietminderungen können Anwohner oder Mieter – wenn überhaupt – nur durchsetzen, wenn ältere Kinder oder Jugendliche Krach machen. Mietminderungen könnten möglich sein, wenn etwa, wie beschrieben, Jugendliche am Abend auf einem Bolzplatz kicken oder im Mietshaus laut Musik hören, und Gespräche mit ihren Eltern die Lärmbelästigung nicht gestoppt haben. Wie hoch Mieter in solchen Fällen ihre Miete mindern können, ist nicht allgemeingültig zu sagen, sondern hängt vom Einzelfall ab, maßgeblich sind Art und Zeitpunkt der Lärmbelästigung.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft