Alter, Krankheit, Unfall – es gibt viele Gründe, aus denen Menschen nicht mehr für sich selbst sorgen und entscheiden können. Für diese Fälle kann man vorsorgen, und zwar mit einer sogenannten Vorsor­ge­voll­macht. Damit sie ihren Zweck erfüllt, gilt es, einige Regeln zu beachten. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.

Viele Menschen gehen nach einer Trennung oder Scheidung irgendwann eine neue Liebes­be­ziehung ein. Daraus werden oft Patchwork-Familien, in denen die Partner mit ihrem eigenen Nachwuchs und den Kindern des Partners, den Stief­kindern, zusam­men­leben. Die leibliche Verwandt­schaft spielt im Alltag meist keine Rolle, im Erbfall aber schon. Denn in Patchwork-Familien erben leibliche Kinder und Stief­kinder nicht immer gleich.

Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er Spuren im Netz. Die Angehörigen müssen Konten löschen und Accounts schließen. Wenn aber die Passwörter nicht hinterlegt sind, wird es mühselig. Aber nicht unmöglich.

Vererben und erben kann man auch dann, wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag aufge­setzt hat. In solchen Fällen greifen die gesetz­lichen Regeln zum Erben. Wir zeigen auf, welche das sind.

Streit um ein Erbe kennen viele Familien. Doch solchen Zank können Erblasser verhindern, indem sie einen Testa­ments­voll­strecker in ihrem Testament bestimmen. Aber Testa­ments­voll­strecker helfen nicht nur gegen Erbstreit. Sie können darüber hinaus viele andere Aufgaben im Erbfall übernehmen.

Rechtsanwältin Maren Feyler, Fachanwältin für Erbrecht, berät und vertritt Sie auch in Fällen, bei denen ein Testament in Rede steht.

Nachlässe sorgen häufig für Streit in Familien. Manche Erben gehen dabei so weit, dass sie das Testament des Verstor­benen anfechten. Aber für eine Anfechtung braucht man gute Gründe. Wann Sie eine gute Chancen auf Erfolg haben, verraten wir Ihnen hier.