Alter, Krankheit, Unfall – es gibt viele Gründe, aus denen Menschen nicht mehr für sich selbst sorgen und entscheiden können. Für diese Fälle kann man vorsorgen, und zwar mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht. Damit sie ihren Zweck erfüllt, gilt es, einige Regeln zu beachten. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.
Viele Menschen gehen nach einer Trennung oder Scheidung irgendwann eine neue Liebesbeziehung ein. Daraus werden oft Patchwork-Familien, in denen die Partner mit ihrem eigenen Nachwuchs und den Kindern des Partners, den Stiefkindern, zusammenleben. Die leibliche Verwandtschaft spielt im Alltag meist keine Rolle, im Erbfall aber schon. Denn in Patchwork-Familien erben leibliche Kinder und Stiefkinder nicht immer gleich.
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er Spuren im Netz. Die Angehörigen müssen Konten löschen und Accounts schließen. Wenn aber die Passwörter nicht hinterlegt sind, wird es mühselig. Aber nicht unmöglich.
Vererben und erben kann man auch dann, wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag aufgesetzt hat. In solchen Fällen greifen die gesetzlichen Regeln zum Erben. Wir zeigen auf, welche das sind.
Streit um ein Erbe kennen viele Familien. Doch solchen Zank können Erblasser verhindern, indem sie einen Testamentsvollstrecker in ihrem Testament bestimmen. Aber Testamentsvollstrecker helfen nicht nur gegen Erbstreit. Sie können darüber hinaus viele andere Aufgaben im Erbfall übernehmen.
Nachlässe sorgen häufig für Streit in Familien. Manche Erben gehen dabei so weit, dass sie das Testament des Verstorbenen anfechten. Aber für eine Anfechtung braucht man gute Gründe. Wann Sie eine gute Chancen auf Erfolg haben, verraten wir Ihnen hier.
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