Wie schreibe ich ein Testament?

Ein Testament kann man sogar auf einen Bierdeckel schreiben, heißt es manchmal. Dabei sollte man aber einige formale Regeln beachten. Die Deutsche Anwaltaus­kunft zeigt, welche Vorgaben wichtig sind, um ein wirksames Testament aufzu­setzen.

Die meisten Bundesbürger umgehen das Thema Testament. Die Frage “Wie schreibe ich ein Testament?” stellt sich so nicht. Zumindest verfügen aktuell nur rund 30 Prozent aller erwachsenen Deutschen über ein solches Dokument. Dabei ist die Scheu, sich mit dem eigenen Tod zu befassen und seinen Nachlass zu ordnen, zwar verständlich, aber nicht unbedingt ratsam.

Denn mit einem inhaltlich klaren und formal korrekten Testament kann man etwa verhindern, dass sich die eigenen Verwandten um das Erbe streiten und sich darüber womöglich entzweien. Vor allem aber bestimmt man in einem Testament selbst, wem man sein Geld und Vermögen vererben will. Man kann so zumindest die gesetzliche Erbfolge aushebeln, die Regeln zu den Pflichtteilen etwa für den Partner oder die Kinder allerdings nicht.

Testa­ment­formen: Welche Unter­schiede gibt es?

Seinen letzten Willen kann man auf ganz unterschiedliche Weise niederschreiben. Man kann dies zum Beispiel in einem Einzeltestament tun. Wer verheiratet oder verpartnert ist, kann mit seinem Partner ein gemeinschaftlches Testament aufsetzen, ein so genanntes „Berliner Testament“. Darüber hinaus ist es möglich, mit seinen Kindern oder mit jemand anderem, der nicht der Gatte ist, einen Erbvertrag zu schließen. Diesen Erbvertrag muss man bei einem Notar beurkunden lassen, bei anderen Arten von Testamenten ist dies nicht notwendig.

Welche formalen Kriterien muss ich beachten, wenn ich ein Testament aufsetze?

Es gibt nur wenige formale Kriterien, die man beachten muss, um ein wirksames Testament zu verfassen: Zunächst sollte man das Testament als solches kenntlich macht und das Dokument beispiels­weise mit „Mein letzter Wille“ oder „Testament“ überschreiben. Auch muss man ein Testament persönlich und handschriftlich verfassen.

Dabei sollte man nicht vergessen, das Dokument mit Ort und Datum zu versehen und es zu unterschreiben. „Bei einem gemeinschaftlichen Testament schreibt der eine Partner den Text per Hand, dann unterschreiben beide das Dokument.

Was muss in einem Testament stehen?

Wer ein Testament aufsetzt, sollte es vermeiden, recht­liche Begriffe in dem Dokument zu verwenden. Denn häufig verwenden juris­tische Laien diese Termini nicht korrekt. Das kann nach dem Tod des Erblassers dazu führen, dass die Erben das Testament nicht richtig auslegen können oder dass das Testament komplett unwirksam ist. Deshalb sollte man sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen, bevor man ein Testament verfasst.

Wo sollte man ein Testament aufbe­wahren?

Man kann sein Testament bei einem Notar hinter­legen, doch da man nur einen Erbvertrag notariell beurkunden lassen muss, kann man andere Formen von Testa­menten auch zu Hause aufbe­wahren. Wenn man sich für diese Variante entscheidet, ist es ratsam, zumindest seinen Verwandten mitzu­teilen, wo man das Testament aufhebt. Wer ganz sicher gehen will, dass sein Testament im Falle des Falles gefunden wird, sollte sich an das zuständige Nachlass­ge­richt wenden und es dort hinter­legen.

Was kann man in einem Testament regeln?

Bevor man ein Testament verfasst, sollte man sorgfältig überlegen, welche Inhalte man in das Dokument bringen will und wem man wie viel von seinem Nachlass vererben will. Inhaltlich ist man kaum in dem begrenzt, was man in seinem Testament bestimmen darf und wie man seinen Nachlass ordnet. Grenzen setzen etwa die guten Sitten, allerdings gibt es heutzutage nur noch ganz wenige Inhalte, die als sitten­widrig gelten und die daher unwirksam in einem Testament sind.

Diese Rechtslage eröffnet künftigen Erblassern viele Möglichkeiten: So können sie etwa Verwandten, Freunden oder Organisationen, die sie unterstützen möchten, über ein Vermächtnis, einen bestimmten Geldbetrag zuwenden. Sie können sogar ihre Kinder im Testament enterben – allerdings steht diesen aber in jedem Fall der gesetzliche Pflichtteil zu.

Andere Vorgaben könnten etwa definieren, dass die Erben eine bestimmte Immobilie innerhalb einer gewissen Zeit nicht verkaufen dürfen – wobei sich bei solchen testamentarischen Vorgaben in der Praxis oft die Frage stellt, wer kontrolliert, dass sie eingehalten werden. Wer möchte, dass seine im Testament fixierten Wünsche auch erfüllt werden, sollte einen Testamentsvollstrecker bestimmen.

Kann man ein Testament ändern oder wider­rufen?

Einzeltestamente lassen sich problemlos ändern, man sollte dabei aber jeden neuen Zusatz im Testament unterschreiben. Testamente lassen sich auch komplett widerrufen, also etwa vernichten und durch ein neues ersetzen. Bei Testamenten, die ein Paar verfasst hat, ist es hingegen schwieriger, die Inhalte zu ändern, vor allem, wenn einer der beiden gestorben ist. Das gilt auch bei Erbverträgen, die sich ebenfalls nicht einseitig ändern lassen. Es ist möglich, doch muss man dafür ein kompliziertes formales Prozedere durchlaufen.

Wann bin ich testierfähig?

Wer ein wirksames Testament aufsetzen will, muss zumindest testierfähig sein. Es ist nicht selten, dass die Frage, ob jemand testierfähig war, als er sein Testament niedergeschrieben hat, für Streit unter Erben sorgt. Wer keinen Zweifel an seiner Testierfähigkeit aufkommen lassen will, sollte sich von einem Arzt beraten lassen und von ihm ein Gutachten einholen, das man dann seinem Testament beifügen sollte. Auch wenn man in einem Krankenhaus liegt, kann man noch ein Testament aufsetzen.

Was darf ein Testament kosten?

Wer ein Einzel­tes­tament verfasst und dieses zu Hause aufbe­wahrt, muss mit keinerlei Kosten rechnen. Nur wer sein Testament bei einem Nachlass­ge­richt hinter­legen will, muss dafür 50 Euro bezahlen. Möchte man einen Anwalt aufsuchen, um sich beraten zu lassen, kann man das Honorar mit diesem aushandeln. Gebühren für den Notar hängen von der Höhe des zu verer­benden Vermögens ab, aber auch davon, wie komplex der künftige Erbfall ist. Bei Unter­neh­mens­nach­folgen etwa können die Gebühren daher bei mehreren tausend Euro liegen.

Fachlicher Rat empfehlenswert

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht können Sie bei allen formalen und inhalt­lichen Fragen beraten, die anstehen, wenn Sie Ihren Nachlass regeln wollen. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechts­anwalt kann für Sie ein Testament entwerfen, so dass Sie es handschriftlich abschreiben oder bei einem Notar beurkunden lassen können. Die Anwältin oder der Anwalt können Ihnen zum Bespiel auch dann helfen, wenn Sie Ihr Testament ändern wollen.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft