Testa­ments­voll­strecker: Was Sie wissen müssen

Streit um ein Erbe kennen viele Familien. Doch solchen Zank können Erblasser verhindern, indem sie einen Testa­ments­voll­strecker in ihrem Testament bestimmen. Aber Testa­ments­voll­strecker helfen nicht nur gegen Erbstreit. Sie können darüber hinaus viele andere Aufgaben im Erbfall übernehmen.

Erbstreit ist in Deutschland an der Tages­ordnung. Dabei gibt es Möglich­keiten, die Konflikte ums Erbe zu verhindern. Eine Möglichkeit ist die Testa­ments­voll­stre­ckung. Schon zu Lebzeiten bestimmen Erblasser einen Testa­ments­voll­strecker im Testament oder Erbvertrag. Alter­nativ beauf­tragen sie eine Person oder ein Nachlass­ge­richt, nach ihrem Tod einen Testa­ments­voll­strecker einzu­setzen.

Testa­ments­voll­strecker: die Aufgaben im Überblick

Testa­ments­voll­strecker sind in rund sieben Prozent aller Erbfälle tätig. Dabei handelt es sich nicht nur um Fälle, bei denen es um ein hohes Erbe geht. Oft setzen auch Erblasser aus durch­schnittlich betuchten Familien einen Testa­ments­voll­strecker ein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Erbfall komplex ist und vielleicht Vermögen im Ausland umfasst.

Meist bestimmen Erblasser ein Familienmitglied zum Testamentsvollstrecker. Es kann jedoch von Vorteil sein, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater mit der Testamentsvollstreckung zu beauftragen. Für diese Berufsgruppen spricht vor allem der Aspekt der Neutralität.

Testa­ments­voll­stre­ckung: Ablauf und Dauer

Meist handelt es sich bei der Testamentsvollstreckung um eine sogenannte Abwicklungsvollstreckung. In diesem Fall ist die Arbeit des Testamentsvollstreckers beendet, wenn der Nachlass abgewickelt und die steuerlichen Pflichten erfüllt sind. Doch nicht immer ist die Aufgabe damit erschöpft. Mitunter obliegt es dem Testamentsvollstrecker, das Erbe für eine gewisse Zeit zu verwalten. In diesem Fall spricht man von einer Dauer­tes­ta­ments­voll­stre­ckung. Diese darf maximal 30 Jahre dauern, kann aber auch bis zum Tod eines Erben oder des Testamentsvollstreckers andauern. Das geschieht regelmäßig, wenn Eltern an behinderte Kinder vererben.

Welche Befug­nisse haben Testa­ments­voll­strecker laut BGB?

Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Es gewährt dem Testa­ments­voll­strecker viele Befug­nisse. Diese hängen wiederum davon ab, was der Erblasser in seinem Testament verfügt hat. Fehlen Anhaltspunkte, kommen die im BGB festge­schrie­benen Regelungen zur Anwendung. So weitrei­chend seine Befug­nisse, so gering ist die Kontrolle des Testa­ments­voll­streckers. Erben können während der Testa­ments­voll­stre­ckung nicht auf das Erbe zugreifen. Ebenso­wenig dürfen sie dem Testa­ments­voll­strecker Vorschriften machen.

Welche Pflichten haben Testa­ments­voll­strecker gemäß BGB?

Doch Testa­ments­voll­strecker haben auch Pflichten. So sind sie laut BGB dazu verpflichtet, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten und allein den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Außerdem müssen sie ein Nachlass­ver­zeichnis erstellen, das das Vermögen des Verstor­benen sowie dessen Schulden auflistet.

Den Erben müssen Testa­ments­voll­strecker Auskunft über ihre Arbeit geben. Auch sind sie bei längeren Testa­ments­voll­stre­ckungen dazu verpflichtet, eine jährliche Rechnungs­legung zu führen. All diese Pflichten müssen Erben aller­dings einfordern.

Verstoßen Testa­ments­voll­strecker gegen ihre Pflichten oder üben ihre Aufgaben zum Nachteil der Erben aus, können diese sie haftbar machen. Testa­ments­voll­strecker haften mit dem eigenen Vermögen. Daher sollten sie zumindest eine Haftpflicht­ver­si­cherung haben.

Abwick­lungs­voll­stre­ckung und Dauer­tes­ta­ments­voll­stre­ckung: die Unter­schiede

Die Aufgaben des Testa­ments­voll­streckers sind davon abhängig, welche Form der Testa­ments­voll­stre­ckung der Erblasser bestimmt hat. Dabei unter­scheiden wir zwischen zwei Formen:

Die übliche Form der Testamentsvollstreckung ist die Abwicklungsvollstreckung. Dabei wickelt der Testamentsvollstrecker den Nachlass ab und teilt ihn unter den Erben auf.

Bei der Dauertestamentsvollstreckung verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass eines Verstorbenen für eine bestimmte Zeit. In dieser Zeit ruht das Vermögen jedoch nicht. Der Testamentsvollstrecker muss es dann sogar mehren – und Geld anlegen oder Immobilien vermieten.

Wann ist eine Dauer­tes­ta­ments­voll­stre­ckung sinnvoll?

Es gibt viele Gründe für eine Dauer­tes­ta­ments­voll­stre­ckung, zum Beispiel, um die Zerschlagung eines Unternehmens zu verhindern oder wenn ein Erblasser einem minderjährigen Erben Vermögen hinter­lassen und dieses von einem Testa­ments­voll­strecker verwalten lassen will, bis der Erbe volljährig ist. Auch wer verhindern will, dass der Erbteil eines Erben mit Steuer­schulden sofort an das Finanzamt fällt, entscheidet sich für die Dauer­tes­ta­ments­voll­stre­ckung. Unter der Verwaltung eines Testa­ments­voll­streckers ist der Erbteil vor dem Finanz­amt geschützt. Man wartet dann die Zahlungsverjährung ab.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft