Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hat geurteilt: Der Rundfunk­beitrag ist im Grundsatz verfas­sungsgemäß, also mit dem Grund­gesetz vereinbar. Das Gericht beanstandete in seinem in Karlsruhe verkündeten Urteil aller­dings die doppelte Belastung von Menschen, die zwei Wohnungen besitzen und so den Beitrag doppelt zahlen müssen. Dem Gesetz­geber wurde eine Frist gesetzt, diesen Mangel zu beheben.

Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er Spuren im Netz. Die Angehörigen müssen Konten löschen und Accounts schließen. Wenn aber die Passwörter nicht hinterlegt sind, wird es mühselig. Aber nicht unmöglich.