Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Der Rundfunkbeitrag ist im Grundsatz verfassungsgemäß, also mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht beanstandete in seinem in Karlsruhe verkündeten Urteil allerdings die doppelte Belastung von Menschen, die zwei Wohnungen besitzen und so den Beitrag doppelt zahlen müssen. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist gesetzt, diesen Mangel zu beheben.
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er Spuren im Netz. Die Angehörigen müssen Konten löschen und Accounts schließen. Wenn aber die Passwörter nicht hinterlegt sind, wird es mühselig. Aber nicht unmöglich.
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