Einen Anspruch auf Homeoffice hat ein Arbeit­nehmer nicht. Solange sie nicht offiziell unter Quarantäne stehen, müssen Beschäftigte am Arbeits­platz erscheinen.

Die tollen Tage des Karnevals, Faschings oder der Fastnacht stehen bevor. Recht und Gesetz gilt dennoch. Wir beantworten die elf wichtigsten Rechts­fragen rund um den Höhepunkt der fünften Jahreszeit.