Einen Anspruch auf Homeoffice hat ein Arbeitnehmer nicht. Solange sie nicht offiziell unter Quarantäne stehen, müssen Beschäftigte am Arbeitsplatz erscheinen.
Die tollen Tage des Karnevals, Faschings oder der Fastnacht stehen bevor. Recht und Gesetz gilt dennoch. Wir beantworten die elf wichtigsten Rechtsfragen rund um den Höhepunkt der fünften Jahreszeit.
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