Nach der Geburt eines Kindes freuen sich viele Mütter und Väter auf die Elternzeit. Wir erklären, wer Anspruch hat, was man bei der Beantragung beachten sollte und wie lange der Ausstieg aus dem Beruf maximal dauern darf.

Erstmals hat ein Oberlan­des­ge­richt das Schmer­zensgeld und den Anspruch aus einem Haushaltsführungs­schaden für Unfallopfer neu berechnet. Orien­tie­rungsmaßstab ist die Dauer der Behandlung des Unfallopfers. Bei der Haushaltsführung wird der gesetz­liche Mindestlohn zugrunde gelegt.