Vererben und erben kann man auch dann, wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag aufge­setzt hat. In solchen Fällen greifen die gesetz­lichen Regeln zum Erben. Wir zeigen auf, welche das sind.

Streit um ein Erbe kennen viele Familien. Doch solchen Zank können Erblasser verhindern, indem sie einen Testa­ments­voll­strecker in ihrem Testament bestimmen. Aber Testa­ments­voll­strecker helfen nicht nur gegen Erbstreit. Sie können darüber hinaus viele andere Aufgaben im Erbfall übernehmen.