Vererben und erben kann man auch dann, wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag aufgesetzt hat. In solchen Fällen greifen die gesetzlichen Regeln zum Erben. Wir zeigen auf, welche das sind.
Streit um ein Erbe kennen viele Familien. Doch solchen Zank können Erblasser verhindern, indem sie einen Testamentsvollstrecker in ihrem Testament bestimmen. Aber Testamentsvollstrecker helfen nicht nur gegen Erbstreit. Sie können darüber hinaus viele andere Aufgaben im Erbfall übernehmen.
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