Verfassungsgericht stoppt Betreuungsgeld
Am Betreuungsgeld scheiden sich die Geister. Lange beherrschte es die politische Debatte, am Ende setzte sich die CSU schließlich durch. Doch dieser Erfolg war nicht von Dauer, wie das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt hat.
Für die einen ist es eine wichtige familienpolitische Leistung, für die anderen eine „Herdprämie“. Welche Sichtweise richtig ist, sei dahin gestellt. Klar ist aber, dass das Betreuungsgeld in seiner jetzigen Form gestoppt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem mit Spannung erwarteten Urteil zum Betreuungsgeld klargestellt, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hatte, das Betreuungsgeld überhaupt einzuführen. Das Gericht hält es für verfassungswidrig (AZ: 1 BvF 2/13).
Bund für Betreuungsgeld nicht zuständig
Damit folgten die Verfassungsrichter der Klage des SPD-regierten Bundeslandes Hamburg, das die heute verhandelte Klage vor das höchste deutsche Gericht gebracht hatte.
In ihrem Urteil haben sich die Verfassungsrichter heute auf die Frage der Gesetzgebungskompetenz konzentriert. Dem Grundgesetz nach darf der Bund in Bereichen wie diesem nur dann Gesetze erlassen, wenn es zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ notwendig ist – also regionale Unterschiede ausgleichen muss. Das, so die Richter in ihrem heutigen Urteil, sei beim Betreuungsgeld aber nicht gegeben.
„Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes hat sich der Senat nicht mehr mit der materiellen Frage befasst, ob ein Betreuungsgeld mit den Grundrechten vereinbar wäre“, sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Hamburg hatte die Prämie auch inhaltlich in Frage gestellt.
Das Gericht setzte keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der Regelungen fest. Das sei nicht notwendig. Die Richter überließen es damit dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden.
Das SPD-geführte Hamburg hatte gegen das Betreuungsgeld geklagt, das 2013 nach hartem politischen Ringen auf Betreiben der CSU eingeführt wurde. Monatlich 150 Euro erhalten diejenigen Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen und nicht in einer Kita oder einem Kindergarten betreuen lassen. Kritiker sehen darin ein Instrument, das Frauen von ihrem Arbeitsplatz fernhalte. Lesen Sie dazu auch unser Interview mit der Berliner Rechtsanwältin Jutta Wagner, ehemalige Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Landesbetreuungsgeld möglich
Ob das Betreuungsgeld mit dem heutigen Urteil aus Karlsruhe ganz vom Tisch ist, ist aber noch unklar. Zumindest die Länder könnten zugreifen und die Prämie selbst einführen. Ob und in welcher Form es aber ein – von der SPD vehement abgelehntes – „Landesbetreuungsgeld“ gibt, bleibt abzuwarten. Der Bund wird nun eine Regelung finden müssen, wie er mit den über 400.000 Familien umgeht, die aktuell Betreuungsgeld erhalten.
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) kündigte derweil an, sie werde „nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen“. Über die weitere Umsetzung werde sie sich mit den Regierungsfraktionen am 13. August beraten.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft