Vereins­recht: Die wichtigsten Tipps zur Vereinsgründung

Sport, Musik, Kunst – die Vereins­kultur macht einen großen Teil des kultu­rellen Lebens in Deutschland aus. Den gesetz­lichen Rahmen für das Vereins­leben bildet das Vereins­recht. Was Gründungs­willige beachten müssen und wie sie schon bei der Vereinsgründung und dem Entwurf der Satzung möglich Konflikte vermeiden können, erfahren Sie hier.

Wer einen Verein gründen möchte, braucht eine Idee und Gleichgesinnte – und muss bereit sein, sich erst einmal mit administrativer Arbeit zu beschäftigen. Das gilt ganz besonders, seit im Mai die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Mit dem richtigen Know-how und Beratung sind aber auch juristische Laien für eine rechtssichere Gründung gewappnet.

Vereinsgründung: Was muss ich tun?

Wenn Sie einen Verein gründen möchten, brauchen Sie zunächst einen Gleichgesinnten. Das Vereinsrecht schreibt vor, dass für eine Vereinsgründung mindestens zwei Personen notwendig sind. Um einen eingetragenen Verein (e.V.) zu gründen, sind sieben Personen erforderlich.

Vereinsrecht: Welche Aufgaben hat die Gründungsversammlung?

Zunächst müssen Sie eine Gründungsversammlung einberufen. Darin schreiben die Gründungsmitglieder die Satzung und unterzeichnen sie. Anschließend wählt die Gründungsversammlung einen Vorstand. Von der Versammlung fertigen Sie ein Gründungsprotokoll an.

Wie läuft die Eintragung ins Vereinsregister ab?

Vereine mit mindestens sieben Mitgliedern können sich ins Vereinsregister eintragen lassen. Sie dürfen sich dann e.V. nennen, auch Körperschaft privaten Rechts genannt. Das Vereinsregister führt das Amtsgericht der Stadt oder Gemeinde. Ob die Gemeinschaft eingetragen werden soll, beschließt die Gründungsversammlung. Entscheidet sie sich für die Eintragung, muss sie dies in die Satzung schreiben.

Ins Vereinsregister können sich nur jene Gruppen eintragen lassen, die einen ideellen Zweck verfolgen – Geld zu verdienen darf also nicht das Ziel sein. Um den Verein eintragen zu lassen, muss der Vorstand beim Amtsgericht der Stadt folgende Dokumente vorlegen:

  • Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister
  • unterzeichnete Satzung
  • Vorstandswahlprotokoll und Erklärung der Annahme

Den Antrag müssen alle Vorstandsmitglieder unterschreiben. Die Unterschriften muss ein Notar beglaubigen.

Gründung: Was muss in der Satzung stehen?

Die Satzung ist das Regelwerk der Gemeinschaft. Sie bestimmt das Vereinsleben. § 57 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zufolge muss die Satzung bestimmte Inhalte umfassen. Dazu gehören der Name und Zweck des Vereins, auch der Sitz muss in der Satzung zu finden sein.

Daneben gibt es den Soll-Inhalt der Satzung. Er regelt, wie die Vereinsmitglieder miteinander umzugehen haben. Zum Beispiel, wie man der Gemeinschaft beitreten oder austreten kann, wann der Verein ein Vereinsmitglied ausschließen kann, welche Mitgliedsbeiträge zu zahlen sind. Weitere Fragen, die die Vereinssatzung regeln sollte, sind: Gibt es nur einen Vorstand oder mehrere? Wie und wie oft wird die Mitgliederversammlung einberufen?

Wichtig ist auch, die Zuständigkeiten und Kompetenzen abzugrenzen und zu verteilen: Darf der Vorstand unbegrenzt Geschäfte tätigen oder braucht er ab einer bestimmten Höhe die Zustimmung der Mitgliederversammlung? Hier lässt sich in der Satzung ein Deckel einbauen und eine bestimmte Höhe festlegen. Auch ob ein Aufsichtsrat eingesetzt wird und wofür er zuständig ist, sollte bei Vereinsgründung in die Satzung geschrieben werden. Ein Aufsichtsrat lohnt sich vor allem für größere Körperschaften, die viel Geld verwalten.

Sind Vereinsmitglieder über die Gemeinschaft versichert, wenn sie ehrenamtlich tätig sind?

Ehrenamtliche Rettungsschwimmer, Sanitäter oder Flüchtlingshelfer leisten der Gesellschaft wichtige Dienste – und können sich und andere in große Gefahr bringen. Eine Versicherung über den Verein ist daher ratsam, wenn auch nicht verpflichtend. Sind die Ehrenamtler beispielsweise nicht über eine Vereinshaftpflichtversicherung geschützt, haften sie mit ihrem persönlichen Vermögen, wenn sie fremdes Eigentum beschädigen. Auch eine Unfallversicherung für Ehrenamtler ist möglich.

Welche Aufgaben hat der Vorstand?

Der Vorstand verritt die Körperschaft nach außen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, er führt und leitet ihn. Die Vorstandsmitglieder müssen außerdem Buch über die Finanzen führen, Rechenschaft darüber ablegen, eine Steuererklärung machen und sie beim Finanzamt einreichen.  Schließlich müssen sie den Mitgliedern Auskunft über alle Dinge geben, die den Verein betreffen.

Wann muss der Vorstand mit seinem eigenen Vermögen haften?

Manche Mitglieder zögern, einen Vorstandsposten zu übernehmen – wegen möglicher Haftungsrisiken. Sie sind allerdings nicht wirklich ein Hinderungsgrund, denn im Prinzip haftet der Verein mit dem Vereinsvermögen. Der Vorstand muss nur dann persönlich haften, wenn er sich nicht an das Gesetz hält. Führen die Vorstandsmitglieder Sozialversicherungsbeiträge nicht ab, hinterziehen Steuern oder missachten ihre Verkehrssicherungspflicht, müssen sie die Schäden aus ihrem Privatvermögen zahlen.

Ein Beispiel: Nach dem Winter ist der Fußballplatz nicht mehr gut in Schuss, der Boden ist von Löchern übersät. Der Vorstand weiß davon, lässt den Platz aber weder reparieren, noch stellt er Warnschilder auf. Stürzt nun jemand und verletzt sich, kann der Vorstand persönlich für Schadensersatz und Ersatz für Verdienstausfall herangezogen werden.

Was macht die Mitgliederversammlung?

Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Gremium. Sie entscheidet mit Beschlüssen über die Geschicke des Vereins. Welche Aufgaben die Mitgliederversammlung genau hat, wie sie den Vorstand kontrolliert und wie oft sie zusammenkommt, steht in der Satzung.

Wie hoch darf die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder sein?

Wer sich im Vereinsleben engagiert, kann dafür Geld bekommen – auch, wenn es ein ehrenamtliches Engagement ist. Im Vereinsgesetz ist keine Grenze festgelegt. In der Satzung, dem Gesetz der Gemeinschaft, können die Mitglieder allerdings Richtlinien bestimmen.

Damit es für die Ehrenamtler möglichst steuergünstig ist, können Vorstände sich an der Übungsleiterpauschale nach dem UStG orientieren. Der Lohn für Arbeitsleistung im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit, zum Beispiel als Fußballtrainer, ist demnach bis 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei. Über die Ehrenamtspauschale können Ehrenamtler ohne Leitungsposition jährlich bis zu 1.720 Euro steuerfrei verdienen.

Körperschaften privaten Rechts erstatten ihren Mitgliedern außerdem meist Aufwendungen, die ihnen durch in ihrem Einsatz entstehen, etwa Fahrtkosten, Verpflegung oder Materialkosten. Sie müssen das durch Belege oder Quittungen nachweisen.

Wann ist ein Verein gemeinnützig?

Körperschaften privaten Rechts gelten nach § 52 (1) der Abgabenordnung als gemeinnützig, wenn „ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ Mit der Gemeinnützigkeit sind unter anderem steuerliche Vorteile verbunden.

Sobald ein Verein Gruppen ausschließt, verliert er diesen Status. Das musste auch eine Freimaurerloge erfahren, die keine Frauen aufnahm. Der Bundesfinanzhof entschied am 17. Mai 2017, dass sie deshalb nicht gemeinnützig sei (AZ: V R 52/15).

DSGVO: Wie müssen Vereine personenbezogene Daten verwalten?

Die DSGVO gilt für alle Personen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten – also auch Vereine. Sie dürfen nur jene Daten speichern und nutzen, die für die Vereinsarbeit notwendig sind. Sie dürfen auch nur zu diesem Zweck verwendet werden. Wichtig ist, dass das zuständige Vorstandsmitglied jederzeit den Überblick hat und den Mitgliedern Auskunft geben kann, was über sie gespeichert ist. Dokumentieren Sie, welche Daten der Mitglieder Sie wie nutzen.

Für die Verarbeitung der Daten brauchen Sie eine Rechtsgrundlage. Das kann die Beitrittserklärung sein. Unter Umständen ist auch eine separate Einwilligung erforderlich. Hier sollte man Rat einholen, um keine Abmahnung zu riskieren. Größere Körperschaften, bei denen zehn oder mehr Menschen personenbezogene Daten bearbeiten, brauchen einen Datenschutzbeauftragen.

Welche rechtlichen Fallstricke drohen, wenn ein Verein aufgelöst wird?

Es kommt zwar selten, aber immer wieder vor: Ein Verein muss aufgelöst werden. Die letzten Vorstandmitglieder müssen ihn dann liquidieren und aus dem Vereinsregister beim Amtsgericht austragen lassen. Dort muss die Auflösung vermerkt werden.

Was mit dem Vereinsvermögen passiert, sofern noch welches da ist, sollte vorab in der Satzung festgelegt werden. Viele Gründungsversammlungen entscheiden, dass das Vermögen bei Auflösung gespendet werden soll. Enthält die Vereinssatzung keine Richtlinien dazu, fällt das Vermögen laut Gesetz an den Staat.

Vereinsrecht: Wann brauchen kleine Vereine einen Anwalt?

Ob über Geld, Aufgaben oder Mitglieder – auch in kleinen Gemeinschaften darüber häufig Streit. Damit es gar nicht erst so weit kommt oder zumindest ein Gerichtsprozess vermieden werden kann, sollten sich die Vereine frühzeitig anwaltlich Beratung holen. Das machen am besten schon die Gründungsmitglieder, wenn sie die Vereinssatzung aufsetzen. Eine gute, rechtssichere Satzung vermeidet Probleme, bevor sie entstehen.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft