Überstunden: Was das Arbeits­recht erlaubt

Überstunden gehören in vielen Berufen selbst­verständlich dazu. Wir erklären, unter welchen Bedin­gungen das Arbeits­recht Überstunden zulässt.

Nach einer Studie des Instituts für Wirtschafts­for­schung Halle häufen sich hierzu­lande pro Jahr 1,4 Milli­arden unbezahlte Überstunden an – damit arbeitet jeder Arbeit­nehmer im Durch­schnitt gut drei Stunden pro Monat ohne Entlohnung oder Freizeit­aus­gleich. Aber wann verstößt Mehrarbeit gegen das Gesetz? Ein Überblick der wichtigsten recht­lichen Fragen zum Thema Überstunden.

Können Arbeit­nehmer laut Gesetz zu Überstunden verpflichtet werden?

Grundsätzlich müssen Arbeit­nehmer nur dann Überstunden leisten, wenn sie gemäß entspre­chender Regelungen im Arbeits­vertrag, in einer Betriebs­ver­ein­barung oder im Tarif­vertrag dazu verpflichtet sind.

Fehlen solche Regelungen, kann der Arbeit­nehmer Überstunden ablehnen. Nur bei Notfällen und Katastrophen wie Bränden oder Überschwem­mungen erlaubt es das Arbeits­recht, Arbeit­nehmer zu Überstunden zu verpflichten.

Allerdings können Überstunden auch bei weniger gravierenden Notfällen durchaus gerechtfertigt sein. In einem intakten Arbeitsverhältnis sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Arbeitnehmer in einer Krisensituation wie zum Beispiel bei einem Serverausfall oder einer Krankheitswelle auch einmal länger arbeiten.

Sind Überstunden vertraglich geregelt, kann der Arbeitnehmer sie nicht ohne weiteres ablehnen. Allerdings gelten auch hier bestimmte Bedingungen: Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, muss dieser den Überstunden immer zustimmen. In Branchen, in denen üblicherweise nur werktags gearbeitet wird, ist Sonn- und Feiertagsarbeit laut Gesetz zudem nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Wie lange Arbeitnehmer maximal arbeiten dürfen, ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmer von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten – maximal 48 Stunden pro Woche. Bei einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche sind bis zu acht Überstunden also durchaus zulässig.

Das Arbeits­zeit­gesetz lässt auch eine Ausweitung auf bis zu 10 Stunden Arbeit pro Tag zu. Diese zusätzlichen Stunden müssen dann aber innerhalb von sechs Monaten ausge­glichen werden, und zwar durch Freizeit; lediglich in einem Tarif­vertrag können andere Ausgleichs­zeiträume festgelegt werden.

Diese Ausnahme gilt nicht für Arbeitnehmer unter 18 Jahren, zum Beispiel Auszubildende: Sie dürfen grundsätzlich nicht länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Wie müssen Überstunden vergütet werden?

Die Vergütung von Überstunden ist gesetzlich nicht näher geregelt. Ob und wie zusätzliche Arbeit vergütet oder durch Freizeit ausge­glichen wird, ergibt sich häufig aus dem Tarif­vertrag oder aus dem Arbeits­vertrag.

Bei vielen Arbeit­gebern wird der Ausgleich von Überstunden heute durch Freizeit­aus­gleich über Gleitzeit- und Arbeits­zeit­konten geregelt. Fehlt eine solche Regelung, heißt das aber nicht automa­tisch, dass Arbeit­nehmer kein Recht auf die Bezahlung ihrer Überstunden haben.

Übersicht: Was Sie bei Überstunden beachten sollten

  • Überstunden müssen nur geleistet werden, wenn es dazu vertragliche Regelungen gibt – oder in Notfällen.
  • Gesetzlich dürfen Sie maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten – kurzfristig auch 60 Stunden, aber nur bei entstprechender Ausgleichszeit
  • Vergütung und Freizeitausgleich sind gesetzlich nicht geregelt, häufig lässt sich eine Vergütung aber erwarten – außer bei gut verdienenden Fach- und Führungskräften
  • Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest gebilligt werden, der Betriebsrat muss beteiligt werden
  • Klären Sie in arbeitsintensiven Phasen rechtzeitig mit ihrem Arbeitgeber, welche Vergütung oder Freizeit Sie im Gegenzug erhalten
  • Dokumentieren Sie möglichst alle Überstunden und lassen Sie sich die Anordnung schriftlich geben
  • Bei Streit mit dem Arbeitgeber: Lassen Sie sich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beratenQuelle: Deutsche Anwaltauskunft