Testamentsvollstrecker: Was Sie wissen müssen
Streit um ein Erbe kennen viele Familien. Doch solchen Zank können Erblasser verhindern, indem sie einen Testamentsvollstrecker in ihrem Testament bestimmen. Aber Testamentsvollstrecker helfen nicht nur gegen Erbstreit. Sie können darüber hinaus viele andere Aufgaben im Erbfall übernehmen.
Erbstreit ist in Deutschland an der Tagesordnung. Dabei gibt es Möglichkeiten, die Konflikte ums Erbe zu verhindern. Eine Möglichkeit ist die Testamentsvollstreckung. Schon zu Lebzeiten bestimmen Erblasser einen Testamentsvollstrecker im Testament oder Erbvertrag. Alternativ beauftragen sie eine Person oder ein Nachlassgericht, nach ihrem Tod einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.
Testamentsvollstrecker: die Aufgaben im Überblick
Testamentsvollstrecker sind in rund sieben Prozent aller Erbfälle tätig. Dabei handelt es sich nicht nur um Fälle, bei denen es um ein hohes Erbe geht. Oft setzen auch Erblasser aus durchschnittlich betuchten Familien einen Testamentsvollstrecker ein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Erbfall komplex ist und vielleicht Vermögen im Ausland umfasst.
Meist bestimmen Erblasser ein Familienmitglied zum Testamentsvollstrecker. Es kann jedoch von Vorteil sein, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater mit der Testamentsvollstreckung zu beauftragen. Für diese Berufsgruppen spricht vor allem der Aspekt der Neutralität.
Testamentsvollstreckung: Ablauf und Dauer
Meist handelt es sich bei der Testamentsvollstreckung um eine sogenannte Abwicklungsvollstreckung. In diesem Fall ist die Arbeit des Testamentsvollstreckers beendet, wenn der Nachlass abgewickelt und die steuerlichen Pflichten erfüllt sind. Doch nicht immer ist die Aufgabe damit erschöpft. Mitunter obliegt es dem Testamentsvollstrecker, das Erbe für eine gewisse Zeit zu verwalten. In diesem Fall spricht man von einer Dauertestamentsvollstreckung. Diese darf maximal 30 Jahre dauern, kann aber auch bis zum Tod eines Erben oder des Testamentsvollstreckers andauern. Das geschieht regelmäßig, wenn Eltern an behinderte Kinder vererben.
Welche Befugnisse haben Testamentsvollstrecker laut BGB?
Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Es gewährt dem Testamentsvollstrecker viele Befugnisse. Diese hängen wiederum davon ab, was der Erblasser in seinem Testament verfügt hat. Fehlen Anhaltspunkte, kommen die im BGB festgeschriebenen Regelungen zur Anwendung. So weitreichend seine Befugnisse, so gering ist die Kontrolle des Testamentsvollstreckers. Erben können während der Testamentsvollstreckung nicht auf das Erbe zugreifen. Ebensowenig dürfen sie dem Testamentsvollstrecker Vorschriften machen.
Welche Pflichten haben Testamentsvollstrecker gemäß BGB?
Doch Testamentsvollstrecker haben auch Pflichten. So sind sie laut BGB dazu verpflichtet, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten und allein den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Außerdem müssen sie ein Nachlassverzeichnis erstellen, das das Vermögen des Verstorbenen sowie dessen Schulden auflistet.
Den Erben müssen Testamentsvollstrecker Auskunft über ihre Arbeit geben. Auch sind sie bei längeren Testamentsvollstreckungen dazu verpflichtet, eine jährliche Rechnungslegung zu führen. All diese Pflichten müssen Erben allerdings einfordern.
Verstoßen Testamentsvollstrecker gegen ihre Pflichten oder üben ihre Aufgaben zum Nachteil der Erben aus, können diese sie haftbar machen. Testamentsvollstrecker haften mit dem eigenen Vermögen. Daher sollten sie zumindest eine Haftpflichtversicherung haben.
Abwicklungsvollstreckung und Dauertestamentsvollstreckung: die Unterschiede
Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers sind davon abhängig, welche Form der Testamentsvollstreckung der Erblasser bestimmt hat. Dabei unterscheiden wir zwischen zwei Formen:
Die übliche Form der Testamentsvollstreckung ist die Abwicklungsvollstreckung. Dabei wickelt der Testamentsvollstrecker den Nachlass ab und teilt ihn unter den Erben auf.
Bei der Dauertestamentsvollstreckung verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass eines Verstorbenen für eine bestimmte Zeit. In dieser Zeit ruht das Vermögen jedoch nicht. Der Testamentsvollstrecker muss es dann sogar mehren – und Geld anlegen oder Immobilien vermieten.
Wann ist eine Dauertestamentsvollstreckung sinnvoll?
Es gibt viele Gründe für eine Dauertestamentsvollstreckung, zum Beispiel, um die Zerschlagung eines Unternehmens zu verhindern oder wenn ein Erblasser einem minderjährigen Erben Vermögen hinterlassen und dieses von einem Testamentsvollstrecker verwalten lassen will, bis der Erbe volljährig ist. Auch wer verhindern will, dass der Erbteil eines Erben mit Steuerschulden sofort an das Finanzamt fällt, entscheidet sich für die Dauertestamentsvollstreckung. Unter der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers ist der Erbteil vor dem Finanzamt geschützt. Man wartet dann die Zahlungsverjährung ab.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft