Straßenverkehr: Wann darf man rechts überholen?
Wer auf der Straße überholen will, muss links überholen – alles andere ist verboten. So lernen es alle in der Fahrschule. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nennt allerdings ein paar Ausnahmesituationen, in denen man tatsächlich rechts überholen darf.
Viele Autofahrer kennen und fürchten ihn: der Schleicher auf der Mittelspur. Manchmal verirrt er sich sogar auf die linke Spur der Autobahn. Was tun? Meist bleibt einem dann nichts anders übrig, als ebenso langsam hinterher zu fahren. Rechts überholen ist in diesem Fall in der Regel nicht erlaubt – wohl aber in einigen anderen Situationen. Wann darf man rechts überholen?
Fall 1: Bei einem vorausfahrenden Fahrzeug, das sich links einordnet
Fährt man hinter einem anderen Auto her, das links blinkt und sich zum Abbiegen links einordnet, darf man rechts daran vorbeifahren. Wer in dieser Situation überholt, sollte aber vorsichtig fahren, und jederzeit darauf vorbereitet sein, dass das vorausfahrende Auto doch anders fährt als angekündigt. Gerade beim Abbiegen kommt es häufig zu Autounfällen, weil Signale und Abbiegeabsichten falsch interpretiert werden oder Autofahrer nicht richtig blinken.
Fall 2: Bei Fahrzeugschlangen, die rechts schneller fahren als links
Auf einer Straße, bei der mehrere Spuren in eine Richtung führen, kann es zu zäh fließendem Verkehr auf nur einem Fahrstreifen kommen. Das kann an einem Unfall liegen oder einem Hindernis auf der Fahrbahn. Wenn links der Verkehr stockt oder zäh fließt, rechts aber normal läuft, darf man auf dem rechten Fahrstreifen an den langsameren Fahrzeugen vorbeifahren. Das besagt § 7 StVO. Hat sich auf dem linken Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange gebildet, die sich nicht schneller als 60 km/h bewegt, dürfen die Autos auf der rechten Seite mit einer um maximal 20 km/h höheren Geschwindigkeit vorbeifahren.
Fall 3: Als Fahrradfahrer, wenn man ein Auto überholt
Auch für Fahrradfahrer gibt es eine Ausnahmeregelung vom Linksüberholgebot. Fahrradfahrer dürfen Autofahrer rechts überholen – allerdings nur, wenn Platz genug ist, um gefahrlos vorbeifahren zu können. Zwischen dem Fahrradfahrer und dem Auto sollten mindestens 30 cm Platz sein, besser mehr.
Rechts überholen: Es drohen neun Monate Fahrverbot
In allen anderen Fällen ist rechts überholen verboten. Es gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem „Knöllchen“ beziehungsweise Bußgeld geahndet. Es sei denn, der Autofahrer gefährdet mit dem unerlaubten Überholvorgang den Straßenverkehr oder verursacht sogar einen Unfall. Dann droht die gleiche Strafe wie bei Trunkenheit im Straßenverkehr: Fahrverbot für neun Monate.
Schleicher auf der Mittel- oder Linksspur: Anzeige möglich
Das bedeutet auch: Überholt man den Schleicher auf der Mittelspur, drohen ernste Konsequenzen. Doch auch „schleichen“, also absichtlich sehr langsam zu fahren, kann Strafen nach sich ziehen. Denn diese Autofahrer provozieren andere zu möglicherweise gefährlichen Überholmanövern. Das gilt als Nötigung, eine Straftat. Gegen Schleicher wird jedoch vor allem deswegen nur selten ermittelt, weil dies nur schwer zu beweisen ist. Man kann Schleicher zwar anzeigen. Dann muss man aber Beweise vorlegen und davon ausgehen, auch vor Gericht aussagen zu müssen. Ideal ist es, wenn man einen Zeugen nennen kann.
Rechts überholen: Immer Vorsicht gefragt
Auch in Situationen, in denen rechts überholen erlaubt ist, bleibt es immer ein Risiko. Ein Autofahrer, die rechts überholt, sollte in eigenem Interesse äußerst vorausschauend fahren – vor allem beim Überholen von Abbiegern und Fahrradfahrern. Überholvorgänge sind sehr oft Ursachen von Unfällen. Kommt es zu einem Unfall, kann man im Nachhinein kaum beweisen, ob der vorausfahrende Autofahrer geblinkt hat oder nicht. Mindestens eine Mithaftung beim Unfall ist dann sehr wahrscheinlich.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft