Schaden am Auto durch Schlagloch: Wer zahlt?

Mancher Autofahrer hat sich schon über den Zustand der Straßen geärgert. Umso ärgerlicher, wenn durch ein Schlagloch ein Schaden am eigenen Auto entsteht. Doch haben Schlagloch-Opfer überhaupt eine Chance auf Schadensersatz durch die Kommune? Die Rechtslage in der Übersicht.

Schlaglöcher sind für Autofahrer eine üble Sache – vor allem, weil Halter meist auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, die durch ein Schlagloch am Auto entstehen. Denn es ist sehr schwer, den Baulastträger in Anspruch zu nehmen. Als Baulastträger werden der Bund, die Gemeinden und die Landkreise bezeichnet, die für den Unterhalt von Straßen verant­wortlich sind. Im Regelfall wird eine Mithaftung des Autofahrers aufgrund eines Verstoßes gegen das Sicht­fahr­gebot angenommen.

Im Klartext: Der Autofahrer darf nur so schnell fahren, dass er jederzeit vor einem Schlagloch anhalten kann. Sonst ist er selbst schuld, wenn es zu Schäden am Fahrzeug kommt. Ansprüche kann der Autofahrer nur geltend machen, wenn es ihm gelingt nachzu­weisen, dass der Baulastträger die sogenannte Verkehrs­si­che­rungs­pflicht verletzt hat. Dieser kommen die Behörden nach, indem sie den Zustand der Straßen regelmäßig überprüfen.

Schadensersatz nur bei Versäumnissen

Ein schlechter Zustand der Straße allein begründet noch keine Haftung der Stadt oder Gemeinde. Kann eine Kommune nachweisen, dass sie die Straßen regelmäßig kontrolliert, müssen Autofahrer einen Schaden im Zweifel auf eigene Kosten beheben. So verweigerte beispielsweise das Kammergericht Berlin im Februar 2015 einem Autofahrer Schadensersatz (AZ: 9 U 188/13).

Er hatte auf einer Straße, die in sehr schlechtem Zustand war, ein Schlagloch durch­fahren. Dabei wurde sein Auto beschädigt. Den Schaden wollte der Autofahrer von der Stadt erstattet bekommen. Das Gericht entschied gegen den Autofahrer. Die Stadt habe nachweisen können, dass regelmäßige Kontrollen statt­ge­funden haben – das Schlagloch hätte sich nachweislich auch nach der letzten Kontrolle entwi­ckeln können. Erst wenn feststehe, dass ein verkehrs­un­si­cherer Zustand nicht erkannt, nicht zeitnah behoben oder nicht ordnungsgemäß beschildert wurde, komme eine Verletzung der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht in Betracht.

Bei länger existierenden Schlaglöchern durchaus Erfolgschancen

Um Chancen auf Schadensersatz zu haben, müssen Autofahrer also nachweisen, dass ein Schlagloch schon länger existiert und die Kommune nichts unter­nommen hat. Das ist oft nicht einfach. Bei einem Schlagloch innerorts, wo es naturgemäß die meisten Schlaglöcher gibt, können Autofahrer zum Beispiel bei Anwohnern klingeln und nachfragen. Kommt dabei heraus, dass das Schlagloch dort schon länger existiert, sieht es gut aus.

In einem im Juni 2014 vom Landge­richt Heilbronn entschie­denen Fall sprach das Gericht einem Autofahrer, dessen Cabrio bei der Fahrt durch ein besonders großes Schlagloch beschädigt worden war, 300 Euro Schaden­ersatz zu (Az. 4 O 215/13). Die Stadt­ver­waltung hatte das Schlagloch zwar verfüllt, aber nicht wieder überprüft. Der Kläger hatte aller­dings 600 Euro Schadensersatz gefordert.

Die Chance auf einen vollständigen Schadensersatz haben Autofahrer nun, wenn sie in Schlaglöcher geraten, mit denen sie überhaupt nicht rechnen konnten. Das kann zum Beispiel auf neuen Straßen der Fall sein. Praktisch nur in solchen Extremfällen können Autofahrer den Baulastträger zu 100 Prozent haftbar zu machen.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft