Ruhestörung an Silvester: Wie viel Lärm ist erlaubt?

Die lauteste Nacht des Jahres steht bevor: An Silvester wird gesungen, getanzt und geknallt. Mitunter verärgern Feier­freudige ihre Nachbarn. Aller­dings gelten in dieser Nacht Sonder­re­ge­lungen zur Nachtruhe und zur Lärmbelästigung.

Die lauteste Nacht des Jahres steht bevor: An Silvester wird gesungen, getanzt und geknallt. Mitunter verärgern Feier­freudige ihre Nachbarn. Aller­dings gelten in dieser Nacht Sonder­re­ge­lungen zur Nachtruhe und zur Lärmbelästigung.

In Deutschland gilt ab 22 Uhr Nachtruhe. Theore­tisch können sich Nachbarn auch in der Silves­ter­nacht darauf berufen – theore­tisch. Denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung nichts mehr zu hören ist; utopisch in einer Nacht, in der ab 24 Uhr der Krach auf den Straßen erst richtig losgeht. Der lärmende Nachbar fällt da nicht allzu sehr ins Gewicht.

Nichtsdestotrotz gilt auch am 31. Dezember das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Empfehlenswert ist es daher, Nachbarn im Vorfeld über eine Party zu informieren und zu späteren Stunden den Geräuschpegel zu senken. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Nachbarn einfach zur eigenen Party einzuladen – das stärkt die Nachbarschaft und kann Ärger verhindern.

Feiernde sollten in ihrer Wohnung Vorkehrungen gegen großen Lärm treffen

Sollten diese sich aber bei der Polizei oder dem Vermieter über die Ruhestörung beschweren, stehen die Chancen nicht sonderlich gut, dass sie auch Gehör finden – zumindest, wenn die Feierei nicht bis in die Morgenstunden geht.

Doch können die party­freu­digen Mieter Vorkeh­rungen treffen, um ihre Nachbarn nicht übermäßig durch Krach zu belästigen. So sollten sie auf geschlossene Fenster und Balkontüren achten und keinen dumpfen Bass an der Musik­anlage einstellen.

Geschlossene Fenster oder Balkontüren haben noch einen weiteren Vorteil: Feuer­werkskörper gelangen so nicht in die eigene Wohnung. Demnach sollten auch die, die in der Silves­ter­nacht nicht zu Hause sind, unbedingt daran denken, die Fenster zu schließen.

In welchem Zeitraum Feuerwerkskörper an Silvester gezündet werden dürfen

Auch im Freien gilt die Nachtruhe meist ab 22 Uhr. In eigenen Satzungen schreiben Kommunen oft eigene Ruhezeiten vor. Diese gelten grundsätzlich auch in der Silves­ter­nacht. Geböllert und geknallt wird hier aber natürlich auch später, besonders intensiv zum Jahres­wechsel um 24 Uhr. Die Vorgaben werden hier großzügiger gehandhabt, vergleichbar mit der Lärmbelästigung in Wohnungen.

Unabhängig von möglichem Ärger mit den Nachbarn, gibt es auch Bestimmungen zum Zünden von Feuerwerkskörpern. Und auch daran wird ablesbar, dass die übliche Nachtruhe für diese eine Nacht im Jahr nur eingeschränkt gilt. Die Sprengstoffverordnung schreibt vor, dass das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24. Uhr erlaubt ist. Was viele nicht wissen: Wer außerhalb dieser Zeit Feuerwerksraketen zündet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Wo Feuerwerk erlaubt ist – und wo nicht

Die Spreng­stoff­ver­ordnung grenzt Privat­feu­erwerk an Silvester nicht nur zeitlich, sondern auch räumlich ein. In unmit­tel­barer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Senio­ren­heimen darf niemand Feuer­werkskörper abbrennen. Gleiches gilt für Kirchen und Gebäude, die besonders schnell Feuer fangen können wie Fachwerkhäuser.

Außerdem richten immer mehr Städte und Kommunen Verbots­zonen ein, in denen man ebenfalls keine Feuer­werkskörper zünden darf. Vor wenigen Jahren noch eher die Ausnahme wie zum Beispiel in Teilen der Düsseldorfer Altstadt, rund um den Dom in Köln und am nördlichen Alexan­der­platz in Berlin, gibt es heute kaum noch eine Stadt, in der nicht wenigstens teilweise das Ballern verboten ist. Auch die Veste in Coburg ist in diesem Jahr für Feuerwerker tabu.

Übrigens: Auch wenn Feuerwerk an Silvester noch grundsätzlich erlaubt bleibt, geht es doch häufig darum, wer bei Schäden mit Feuerwerkskörpern haftet, wenn denn mal etwas passiert ist. Der, der die Rakete anzündet, muss sie auch überwachen und demnach für den Schaden aufkommen – könnte man meinen. Doch sind auch die Gastgeber in der Pflicht, die entzündeten Feuer­werkskörper zu überwachen. Für Gerichts­ver­hand­lungen ist es dann mitunter entscheidend, dass für das Abbrennen einer Rakete ein Platz ausgewählt wurde, von dem aus auch dann kein Schaden ausgehen kann, sollte die Rakete abdriften.

Wenn folgende Punkte einge­halten wurden, drohen in der Regel keine oder nur geringe Strafen:

  • Wenn die verwendeten Feuerwerkskörper erlaubnisfrei und zugelassen sind
  • wenn das Feuerwerk ordnungsgemäß abgeschossen wird,
  • wenn weitere Personen in der Nähe sind, die den Vorgang beobachten können.

Fazit: Die toleranteste Nacht des Jahres

Menschen, die den Jahreswechsel nicht feiern wollen und lieber frühzeitig ins Bett möchten, müssen in der Silvesternacht mehr Lärm als üblich ertragen. Umgekehrt sollten es feiernde Mieter nicht zu bunt treiben – ein Jahresstart mit Nachbarschaftsstress muss schließlich nicht sein.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft