Rote Ampel überfahren und erwischt – was nun?

Sie haben eine rote Ampel überfahren und sorgen sich um Ihre Fahrer­laubnis oder ein hohes Bußgeld? Hier lesen Sie, welche Strafen auf Sie zukommen können, welche Chancen ein Einspruch gegen Ihren Rotlicht­verstoß und den Bußgeldbe­scheid hat und was für Fahranfänger in der Probezeit gilt.

Das schaffe ich noch, ist doch noch gelb! Dieser Gedanke dürfte vielen Autofahrern durch den Kopf gehen, bevor sie eine rote Ampel überfahren. Dass das Fahren über eine rote Ampel nicht nur eine Gefährdung für andere Verkehrs­teil­nehmer und Fußgänger darstellt, sondern auch Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach sich ziehen kann, dämmert dem Fahrer meistens erst zu spät: Dann, wenn sie an der Kreuzung geblitzt werden oder im Rückspiegel das Blaulicht der Polizei auffla­ckert. Doch mit welchem Bußgeld und wieviel Punkten in Flensburg muss der PKW-Fahrer rechnen, der über eine rote Ampel gefahren ist und erwischt wurde?

Was ist ein einfacher Rotlichtverstoß?

Entscheidend für die Höhe Ihres Bußgeldes ist, wie lange die Ampel bereits rot war. Überfährt das Auto die rote Ampel innerhalb maximal einer Sekunde, nachdem sie von gelb auf rot sprang, handelt es sich laut Bußgeldkatalog um einen einfachen Rotlichtverstoß. Der Bußgeldkatalog sieht für diesen ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vor. Fahranfänger in der Probezeit müssen nach einem einfachen Rotlichtverstoß neben dem Bußgeld zudem damit rechnen, dass ihre Probezeit verlängert wird und sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

Was ist ein quali­fi­zierter Rotlicht­verstoß?

Einen qualifizierten Rotlichtverstoß haben Sie laut Bußgeldkatalog begangen, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot zeigte oder durch das Überfahren der roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Führt der Rotlichtverstoß zu einer Sachbeschädigung, handelt es sich ebenfalls um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Dieses Vergehen ist mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro deutlich teurer als der einfache Rotlichtverstoß. Zudem muss der Fahrer bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß neben dem Bußgeldbescheid auch mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Da der Führerschein nach der Punktereform im Jahr 2014 schon bei acht Punkten in Flensburg ganz entzogen wird, können zwei Punkte vor allem für Menschen, die viel mit dem auto unterwegs sind, eine erhebliche Belastung darstellen. Aber nicht nur für Vielfahrer, die im Beruf auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann es sinnvoll sein, gegen die Strafe nach einem Rotlichtverstoß Einspruch einzulegen. Es kommt nämlich nicht selten vor, dass Rotlichtverstöße und die entsprechenden Bußgeldbescheide auf technische Fehler zurückgehen. Eine defekte Ampelschaltung ist nur ein Beispiel.

Was Sie bei einem Rotlicht­verstoß tun sollten

1. Schweigen

Wie fast immer im Verkehrsrecht gilt auch, nachdem Sie eine rote Ampel überfahren haben: Schweigen ist zunächst die beste Verteidigung. Das gilt gerade dann, wenn Sie unmittelbar nach dem Vorfall von der Polizei angehalten werden. Die Gefahr ist groß, sich durch unvorsichtige Aussagen selbst zu überführen.

Wer geblitzt wurde, bekommt zunächst einen Brief. Mit diesem Anhörungsbogen versucht die Behörde, den Halter des Fahrzeugs sowie den Fahrer zu ermitteln. Antworten Sie unter keinen Umständen auf das Schreiben und machen Sie keine Angaben zur Sache.

Schon zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich, einen Anwalt oder eine Anwältin aufzusuchen. Gemeinsam können Sie die nächsten Schritte planen. Spätestens nach Zugang eines Bußgeldbescheids wird dieser Schritt unverzichtbar, um diesen auf Fehler prüfen zu können. Beim Vorgehen gegen Bußgeld und Punkte gibt es weitere Ansatzpunkte.

2. Messtechnik prüfen

Bei einem einfachen Rotlicht­verstoß reicht in der Regel die Zeugen­aussage eines Polizisten als Beweis aus. Bei einem quali­fi­zierten Rotlicht­verstoß muss die Polizei hingegen nachweisen, dass die rote Ampel tatsächlich schon länger als eine Sekunde rot war.

Dies geschieht in der Regel mit Hilfe eines sogenannten Ampelblitzers. Dabei handelt es sich um eine Messanlage, die mit Induktionsschleifen versehen ist und genau erfasst, wann das Auto die Haltelinie überfährt. Am Ende hält der Blitzer den vermeintlichen Rotlichtverstoß fest. Vor allem auf stark befahrenen Straßen kann es passieren, dass sich die Induktionsschleife verschiebt und nicht mehr zuverlässig misst. Auch nicht geeichte oder falsch kalibrierte Anlagen können ein Ansatz sein, um die Messung anzufechten.

3. Ampel­schal­tungen anzweifeln

Auch Ampeln machen Fehler: Vor allem zu kurze Gelbphasen können den Rotsünder entlasten und für einen erfolgreichen Einspruch sorgen. Innerorts muss die Gelb-Phase je nach erlaubter Geschwindigkeit mindestens zwischen drei und fünf Sekunden dauern. Zeigt die Ampel kürzer gelb, kann der betroffene Fahrer anführen, dass er nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte und das Überfahren der roten Ampel unvermeidlich gewesen sei.

Gelegentlich kommt es aber zu noch gravierenderen Fehlschaltungen. Auch wenn es wie eine schlechte Ausrede klingt, gibt es tatsächlich Fälle, in denen eine Ampel grün anzeigt, obwohl sie eigentlich rot zeigen sollte. In solchen Fällen kann der Anwalt einen Schaltplan der Ampel oder das Gutachten eines Sachverständigen anfordern. Auch in diesem Fall hat ein Einspruch gegen den Rotlichtverstoß und das damit verbundene Bußgeld Aussichten auf Erfolg.

4. Beweisfoto muss eindeutig sein

Eine weitere Hürde für die Behörden ist die eindeutige Identifizierung der Person, die gefahren ist. Sofern die Polizei den Sünder nicht auf frischer Tat ertappt, ist das Foto des Blitzers der entscheidende Beweis. Um den Fahrer festzustellen, dürfen die Behörden auch Profilbilder in sozialen Netzwerken prüfen oder den vermeintlichen Fahrer des Autos zu Hause besuchen. Dennoch ist eine Identifizierung, die auch vor Gericht bestand hat, gar nicht so einfach.

Um ein Blitzer-Foto zweifelsfrei der Person zuzuordnen, die den PKW gefahren ist, müssen eine Vielzahl von biometrischen Merkmalen erkennbar sein. Die Qualität der Fotos erfüllt aber oft nicht die Ansprüche, die Gerichte einfordern. Ist das Gesicht des Fahrers beispielsweise durch dessen Hand oder eine Sonnenblende teilweise verdeckt, ergibt sich nach einem Rotlichtverstoß die Chance, unerkannt und somit ohne Strafe zu bleiben.

Eine ganz schlechte Idee ist es, eine anderen Fahrer anzugeben, der dann den Punkt oder das Fahrverbot übernehmen soll. Dabei handelt es sich nämlich um eine falsche Verdächtigung, das ist eine Straftat.

5. Indivi­duelle Umstände können straf­mil­dernd sein

Wie bei jedem anderen Vergehen gilt es auch ist bei einem Rotlichtverstoß die Situation zu berücksichtigen. Es gibt viele Urteile, die auf ein Fahrverbot verzichteten, weil die Umstände günstig waren. Das gilt vor allem, wenn Sie versehentlich oder wegen einer kurzen Unaufmerksamkeit über die rote Ampel gefahren sind.

So urteilte das OLG Karlsruhe, dass bei einem Rotlicht­verstoß von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, wenn der Fahrer verse­hentlich nicht auf die eigene rote Ampel, sondern auf das Grün der Nachbarspur achtet und daraufhin losfährt (AZ: 2 (6) SsBs 558/09). Auch wenn Sie nachweislich zwar die Halte­linie, nicht aber die Kreuzung überfahren, können Sie eine schwere Strafe abwehren. Gleiches gilt, wenn Sie die rote Ampel auf legale Weise „umfahren“.

Bei Rot über die Fahrradampel: Rotlichverstoß

„Wenn ein Fahrrad­fahrer über eine rote Fahrra­dampel fährt, stellt das einen Rotlicht­verstoß dar“, erklärt Rechts­anwalt Martin Diebold, ebenfalls Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrs­recht im DAV . Fahrra­dampeln würden rechtlich nicht anders behandelt als reguläre Ampeln. Radfahrer, die trotz roter Ampel nicht anhalten, riskieren ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg – unabhängig davon, ob es eine Fahrra­dampel oder eine andere Ampel ist.

Auf den Gehweg auszu­weichen, wenn die Ampel rot zeigt, ist keine gute Idee. „Wenn der Radfahrer die Fahrra­dampel gezielt umfährt und danach wieder – noch bei Rotlicht – in den durch die Ampel geschützten Bereich einfährt, liegt ebenfalls ein Rotlicht­verstoß vor“, sagt Rechts­anwalt Diebold.

Zusam­men­fassung: Wie Sie bei einem Rotlicht­verstoß vorgehen

Hält die Polizei Sie an, nachdem Sie eine rote Ampel überfahren haben, berufen Sie sich auf Ihr Recht zu Schweigen. Machen Sie keine Angaben zum vermeintlichen Rotlichtverstoß. Äußern Sie auch keine Entschuldigung wie „Ich dachte, ich schaffe es noch.“

Wenn Sie den Anhörungsbogen per Post erhalten: Machen Sie auch hier keine Angaben zum Rotlichtverstoß, den Ihnen die Behörde vorwirft. Ist der Brief an Sie adressiert, können Sie davon ausgehen, dass der Behörde ihre persönlichen Daten bereits vorliegen.

Überprüfen Sie, was genau die Behörde Ihnen zur Last legt. Nach dem seit 2014 gültigen Punktesystem kann es heute schneller zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Hier können sie nachschauen, welche Strafe Ihnen droht. Überprüfen Sie, welche Konsequenzen zusätzliche Punkte in Flensburg oder ein vorübergehendes Fahrverbot für Sie hätten. Den aktuellen Stand ihres Punktekontos können Sie beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg in Erfahrung bringen.

Vor allem wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind und schon ein Monat Fahrverbot Sie vor große Probleme stellt, kann sich ein Einspruch für Sie lohnen.

Sprechen Sie so früh wie möglich mit einem Anwalt oder einer Anwältin. Informieren Sie sich, wie erfolgreich Ihr Einspruch gegen die Strafe und den Bußgeldbescheid sein könnte. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Prüfen Sie, ob Ihre Kosten übernommen werden ‒ auch für eventuelle Gutachten.

Geben Sie niemals eine Person als Fahrer an, die nicht am Steuer saß, als der Wagen über die rote Ampel gefahren ist.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft