Reiseveranstalter insolvent: Welche Rechte haben Urlauber?
Da steht man morgens voller Vorfreude auf, um in den Urlaub zu fliegen – und erfährt dann, dass der Reiseveranstalter insolvent ist. So ist es den Reisenden ergangenen, die ihren Urlaub mit Thomas Cook gebucht haben. Wir erklären, was ihnen jetzt zusteht.
Der britische Reiseveranstalter Thomas Cook hat am 23. September Insolvenz angemeldet und hat den Betrieb mit sofortiger Wirkung gestoppt. Zwei Tage später hat auch das deutsche Tochterunternehmen eine Insolvenzantrag gestellt. Man kann bei Thomas Cook derzeit jedoch auch in Deutschland keine Reise buchen.
Ich bin gerade mit Thomas Cook in Urlaub. Muss ich auf eigene Kosten zurückreisen?
Wer in Deutschland eine Pauschalreise bucht, erhält einen sogenannten Reisesicherungsschein. Darüber sind die Urlauber abgesichert, falls der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet. Sie haben dann Anspruch auf einen Rückflug oder eine Rückfahrt. Bis dahin dürfen sie im Hotel bleiben.
Thomas-Cook-Urlauber nehmen am besten schnellstmöglich Kontakt mit ihrem Reiseleiter auf um zu klären, wie es weitergeht.
Auf eigene Faust und Kosten einen Rücktransport zu organisieren, ist keine gute Idee. Man bekommt die Kosten dann eventuell nicht erstattet. Wer die Rückreise trotzdem selbst in die Hand nehmen möchte, sollte vorher die Versicherung des Reiseveranstalters kontaktieren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass diese die Kosten erstattet.
Ich bin in Urlaub, möchte aber noch nicht zurückfliegen. Was kann ich tun?
Bei einer Insolvenz des Veranstalters haben Urlauber in der Regel keinen Anspruch darauf, länger als bis zur Rückreise am Urlaubsort zu bleiben. In dem Moment, in dem der Hotelier kein Geld mehr von dem Leistungserbringer, also Thomas Cook, bekommt, wird er auch die Leute nicht mehr beherbergen und verpflegen wollen, wie zahlreiche in den sozialen Medien geteilte Schilderungen bereits zeigen.
Ich wollte in den nächsten Tagen mit Thomas Cook in Urlaub fahren und habe die Reise schon bezahlt. Was passiert jetzt?
Nach Angaben des Veranstalters ist es derzeit unklar, ob Urlauber ihre für die nächsten Tage gebuchten Reisen antreten können. Thomas Cook hat angekündigt, sich dazu bei den Reisenden zu melden. Über den Reisesicherungsschein bekommen sie ihr Geld aber zurück beziehungsweise haben Anspruch auf Ersatz, wenn die Reise nicht stattfindet.
Ich habe einen Flug mit Condor gebucht. Findet er statt?
Condor ist eine Tochtergesellschaft von Thomas Cook. Die Airline hat aber angekündigt, dass der Flugbetrieb normal weiterläuft. Urlaubsflüge mit Condor finden also wie geplant statt.