Reise­ver­an­stalter insolvent: Welche Rechte haben Urlauber?

Da steht man morgens voller Vorfreude auf, um in den Urlaub zu fliegen – und erfährt dann, dass der Reise­ver­an­stalter insolvent ist. So ist es den Reisenden ergan­genen, die ihren Urlaub mit Thomas Cook gebucht haben. Wir erklären, was ihnen jetzt zusteht.

Der britische Reiseveranstalter Thomas Cook hat am 23. September Insolvenz angemeldet und hat den Betrieb mit sofortiger Wirkung gestoppt. Zwei Tage später hat auch das deutsche Tochterunternehmen eine Insolvenzantrag gestellt. Man kann bei Thomas Cook derzeit jedoch auch in Deutschland keine Reise buchen.

Ich bin gerade mit Thomas Cook in Urlaub. Muss ich auf eigene Kosten zurückreisen?

Wer in Deutschland eine Pauschal­reise bucht, erhält einen sogenannten Reise­si­che­rungs­schein. Darüber sind die Urlauber abgesi­chert, falls der Reise­ver­an­stalter Insolvenz anmeldet. Sie haben dann Anspruch auf einen Rückflug oder eine Rückfahrt. Bis dahin dürfen sie im Hotel bleiben.

Thomas-Cook-Urlauber nehmen am besten schnellstmöglich Kontakt mit ihrem Reise­leiter auf um zu klären, wie es weitergeht.

Auf eigene Faust und Kosten einen Rücktransport zu organi­sieren, ist keine gute Idee. Man bekommt die Kosten dann eventuell nicht erstattet. Wer die Rückreise trotzdem selbst in die Hand nehmen möchte, sollte vorher die Versi­cherung des Reise­ver­an­stalters kontak­tieren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass diese die Kosten erstattet.

Ich bin in Urlaub, möchte aber noch nicht zurückfliegen. Was kann ich tun?

Bei einer Insolvenz des Veran­stalters haben Urlauber in der Regel keinen Anspruch darauf, länger als bis zur Rückreise am Urlaubsort zu bleiben. In dem Moment, in dem der Hotelier kein Geld mehr von dem Leistungs­er­bringer, also Thomas Cook, bekommt, wird er auch die Leute nicht mehr beher­bergen und verpflegen wollen, wie zahlreiche in den sozialen Medien geteilte Schilderungen bereits zeigen.

Ich wollte in den nächsten Tagen mit Thomas Cook in Urlaub fahren und habe die Reise schon bezahlt. Was passiert jetzt?

Nach Angaben des Veran­stalters ist es derzeit unklar, ob Urlauber ihre für die nächsten Tage gebuchten Reisen antreten können. Thomas Cook hat angekündigt, sich dazu bei den Reisenden zu melden. Über den Reise­si­che­rungs­schein bekommen sie ihr Geld aber zurück bezie­hungs­weise haben Anspruch auf Ersatz, wenn die Reise nicht statt­findet.

Ich habe einen Flug mit Condor gebucht. Findet er statt?

Condor ist eine Tochtergesellschaft von Thomas Cook. Die Airline hat aber angekündigt, dass der Flugbetrieb normal weiterläuft. Urlaubsflüge mit Condor finden also wie geplant statt.