Mittelfinger im Straßenverkehr kann teuer werden

Wer anderen den Mittelfinger zeigt, begeht eine Beleidigung und muss dafür geradestehen. Wer einen anderen auch noch dadurch belehren will, dass er ihn zur Vollbremsung zwingt, begeht zudem auch eine Nötigung. Und das kann teuer werden.

So hat das Amtsgericht München am 25. Juni 2015 (AZ: 922 Cs 433 Js 114354/15) einen Taxifahrer wegen Beleidigung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.

Taxifahrer zeigte ausgestreckten Mittelfinger

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall war der 56-jährige Taxifahrer mit seinem Taxi in München unterwegs. Er hatte keinen Fahrgast. Vor ihm fuhr ein 40-jähriger Münchner mit seinem VW Touran. Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass das Taxi plötzlich mit hoher Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn überholt hatte. Beim Vorbeifahren zeigte der Taxifahrer dem anderen Fahrer den ausgestreckten Mittelfinger. Unmittelbar danach scherte das Taxi so knapp vor ihm ein, dass der Touran-Fahrer eine Vollbremsung einleiten musste und die Reifen quietschten. Nur dadurch konnte ein Auffahrunfall verhindert werden.

Die Folge: Bußgeld und Fahrverbot

Das Amtsgericht München verurteilte den Taxifahrer zu 50 Tagessätzen zu je 20 Euro (1.000 Euro) und einem Monat Fahrverbot. Das Einscheren erfolgte nach Ansicht des Gerichts ausschließlich in der Absicht, den Fahrer zu der Vollbremsung zu zwingen. Ihm sollte sein – aus Sicht des Angeklagten – zu langsames Fahren vor Augen geführt werden.

Das Gericht glaubte dem Taxifahrer nicht, dass er auf der linken Spur zum Überholen angesetzt hatte, als das andere Fahrzeug vor ihm nach links ausgeschert sei. Der Taxifahrer hatte gemeint, er sei sehr erschrocken gewesen und habe reagiert, indem er noch weiter nach links ausgeschert sei und auf der Gegenseite das Fahrzeug überholt habe. Dabei hätte er lediglich eine wegwerfende Handbewegung gemacht, jedoch nicht den gestreckten Mittelfinger gezeigt. Das bewertete das Gericht als Verteidigungshaltung und glaubte dem Mann nicht.

Zugunsten des Taxifahrers konnte jedoch berücksichtigt werden, dass er bisher nicht vorbestraft war. Dennoch blieb es dabei: „Das verkehrswidrige Überholmanöver in Verbindung mit der völlig unangebrachten Nötigung stelle jedoch ein im Straßenverkehr nicht tolerablen Exzess dar, der die Sanktion eines zumindest einmonatigen Fahrverbots nach sich ziehen müsse.“

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Quelle: Deutsche Anwaltauskunft