Minijob: Was Sie zu Versicherung, Urlaub & Mindestlohn wissen sollten

Mehr als 6,6 Millionen Menschen in Deutschland sind geringfügig entlohnte Beschäftigte, sie gehen also einem Minijob nach. Das zeigt der Quartalsbericht der Minijob-Zentrale von September 2016. Knapp 300.000 der Minijobber arbeiten demnach in Privathaushalten. Haben Arbeitnehmer im Minijob ein Recht auf den Mindestlohn? Wieviel Urlaub steht ihnen zu und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Reinigungskräfte in privaten Haushalten arbeiten nicht selten schwarz. Den Lohn bekommen sie dann „bar auf die Hand“. Das scheint zunächst praktisch. Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ist es aber deutlich besser, wenn diese die Reinigungskräfte als Minijobber anmelden. Private Arbeitgeber können ihre Kosten dann teilweise von der Steuer absetzen. Und vermeiden Strafen, unter anderem wegen Steuerhinterziehung.

Wieviel darf ich als Minijobber maximal verdienen?

Als Minijobber darf man maximal 450 Euro pro Monat verdienen. Innerhalb dieser Grenze können Arbeitnehmer auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Wer bereits in Vollzeit arbeitet, darf nebenbei noch einen Minijob haben. Auch Rentner können in Minijobs arbeiten. Der Lohn wird aber unter Umständen auf die Rente angerechnet.

Was kann ich tun, wenn mein Chef den Mindestlohn für meinen Minijob nicht zahlt?

Wer einen Minijob ausübt, hat Anspruch auf den Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Geringfügig Beschäftigte müssen also höchstens 51 Stunden pro Monat arbeiten. Teilweise werden auch Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Prämien auf den Mindestlohn angerechnet. Welche Vergütungsbestandteile anrechenbar sind, ist derzeit von der Rechtsprechung nicht vollständig geklärt. Es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob ein Arbeitnehmer Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt bekommt.

Wer vermutet, dass er um den Mindestlohn betrogen wird, sollte sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Geringverdiener, die sich die Kosten nicht leisten können, sollten Beratungshilfe beantragen.

Welchen Urlaubsanspruch habe ich als Minijobber?

Teilzeitkräfte dürfen im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Wer einen Minijob ausübt, hat den gleichen Urlaubsanspruch wie Arbeitnehmer in Vollzeit – auf die reduzierte Arbeitszeit heruntergerechnet. Bei einer Fünftagewoche haben Arbeitnehmer ein Recht auf 20 Urlaubstage. Arbeitet ein Minijobber jeden Tag zwei Stunden, hat er den gleichen Anspruch. Wer nur einen Tag pro Woche arbeitet, darf vier Tage pro Jahr frei nehmen.

Bin ich als Minijobber bei Unfällen und Krankheit versichert?

Über den Minijob selbst sind Arbeitnehmer nicht krankenversichert. Es ist aber in der Regel eine Nebentätigkeit: Minijobber üben daneben meist eine Vollzeittätigkeit aus, studieren oder betreuen Kinder und Haushalt. Sie sind dann zum Beispiel über ihre Vollzeittätigkeit oder den Ehepartner krankenversichert. Für angemeldete Minijobber können Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Bei Unfällen springt die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ein.

Wie muss ich einen Minijobber anmelden, der in meinem Haushalt arbeitet?

Ob als Reinigungskraft, im Garten oder im Haushalt: Wer in seinem Privathaushalt einen Arbeitnehmer auf Minijobbasis beschäftigt, muss ihn bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Arbeitgeber muss dabei angeben, welche Vergütung der Minijobber erhält und wie seine Arbeitszeiten sind. Diese Angaben müssen zwei Mal im Jahr gemeldet werden. Die Minijobzentrale rechnet dann aus, welche Abgaben gezahlt werden müssen. Für Minijobber sind die Sozialversicherungsbeiträge deutlich niedriger als für Vollzeitbeschäftigte.

Kann ich die Lohnkosten von der Steuer absetzen?

Arbeitgeber von Minijobbern können die Lohnkosten teilweise von der Steuer absetzen. Pro Jahr können sie 20 Prozent der entstandenen Kosten – bis 510 Euro – in der Steuererklärung geltend machen.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich meine Reinigungskraft nicht anmelde?

Wer in seinem Haushalt einen Arbeitnehmer schwarz beschäftigt, macht sich der Steuerhinterziehung und Nichtzahlung der Beiträge zur Sozialversicherung schuldig. Dafür droht mindestens ein Bußgeld. Hat der nicht angemeldete Arbeitnehmer einen Unfall, muss der Arbeitgeber für die Schäden aufkommen – möglichweise sogar in Form einer lebenslangen Rente.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft