Ist Samstag ein Werktag?

Der „Werktag“ ist im Deutschen allgegenwärtig: Auf dem Fahrplan an der Bushaltestelle, im Mietvertrag oder an vielen Verkehrsschildern, zum Beispiel als Halteverbot „werktags 7 – 14 Uhr“. Die genaue Definition des „Werktags“ sorgt dabei immer wieder für Missverständnisse – nicht nur, wenn man sein Auto parken möchte. Dass die Wochentage von Montag bis Freitag Werktage sind, ist klar. Aber was gilt eigentlich am Samstag?

Nicht nur im Parkverbot gilt: Der Samstag ist ein Werktag

Der „Werktag“ wird häufig fälschlicherweise mit dem „Arbeitstag“ verwechselt. Die meisten Menschen arbeiten heute von Montag bis Freitag und gehen deshalb davon aus, dass der arbeitsfreie Samstag kein Werktag ist. Doch mit dieser Einschätzung liegt man in der Regel daneben. Dass der Samstag sehr wohl zu den Werktagen zählt, wird immer wieder von Gerichten bestätigt. So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm, der Samstag sei im „allgemeinen Sprachgebrauch“ auch heute noch ein Werktag (AZ: 2 Ss OWi 127/01). Der Begriff sei nicht mit „Arbeitstag“ gleichzusetzen, sondern vielmehr als Gegensatz zum Begriff „Sonn- und Feiertag“ zu verstehen. Der Kläger in diesem Fall war an einem Samstag an einer Stelle zu schnell gefahren, an der „werktags“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Als Begründung ziehen die Gerichte häufig eine Definition im Bundesurlaubsgesetz heran: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“ Genau diese Definition sorgt häufig für Verwirrung bei der Frage, wie hoch der gesetzlich definierte Mindestanspruch auf Urlaub ist. Das Bundesurlaubsgesetz legt hier 24 „Werktage“ fest – der Samstag wird beim Urlaub also mitgezählt. Arbeitnehmer, die normalerweise von Montag bis Freitag arbeiten, haben deshalb – ohne die Samstag – nur 20 „echte“ Urlaubstage.

Ausnahme im Mietrecht

Der Samstag zählt jedoch nicht bei allen gesetzlichen Regelungen als Werktag – zum Beispiel bei Zahlfristen in Mietverträgen. So ist die Wohnungsmiete laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) spätestens zum „dritten Werktag des Monats“ zu entrichten. Samstage werden dabei nicht mitgezählt. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 291/09).

Die Begründung des BGH: Mieten werden in der Regel per Banküberweisung bezahlt – und Banken arbeiten nur von Montag bis Freitag. Mit dieser Regelung sollen Mieter vor den Folgen einer unverschuldet zu spät gezahlten Miete geschützt werden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter gilt aber wiederum die normale Definition des Werktages: Der Samstag zählt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Werktag, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt (AZ: VIII ZR 206/04).

Fazit

Bis auf wenige Ausnahmen zählt der Samstag immer als Werktag. Wer beispielsweise bei einem Verkehrsschild mit der Einschränkung „werktags“ unsicher ist, sollte davon ausgehen, dass es auch am Samstag gültig ist.