Fahrrad­fahrer: Rechte und Pflichten im Straßenverkehr

Es ist kostengünstig, macht fit und schont die Umwelt: Fahrrad fahren hat viele Vorteile. Wer durch die Stadt radelt, ist meist sogar schneller als mit dem Auto. Doch wie alle Verkehrs­teil­nehmer müssen auch Fahrrad­fahrer sich an Regeln halten. Die Anwaltaus­kunft gibt einen Überblick über die Rechtslage und erklärt die Rechte und Pflichten von Radfahrern im Straßenverkehr.

Verkehrsunfälle mit Verletzten sind immer tragisch. Sind Motor- oder eben Fahrrad­fahrer invol­viert, sind diese meist am schlimmsten betroffen. Eine Knautschzone, wie ein Auto sie hat, gibt es am Fahrrad nicht. Welche Haftungs­regeln hier gelten und was Radfahrer sonst noch beachten müssen:

Müssen Radfahrer einen Helm tragen?

Für Kinder besteht eine „Quasi-Helmpflicht“: Dass sie beim Fahrradfahren einen Kopfschutz tragen, ist inzwischen üblich.

Darf ich auf dem Fahrrad rauchen?

Die Tabaksteuer steigt, die Raucherkneipen schwinden: Raucher haben es zusehends schwerer. Doch auf dem Zweirad ist das Dampfen von Nikotin erlaubt. Grundsätzlich darf man auf dem Fahrrad rauchen, das Qualmen könnte bei einem Unfall aber zu einer Mitschuld führen – zum Beispiel, wenn der Radler verspätet reagiert, weil er an einer Zigarette zieht. Erlaubt ist es also, ein Risiko bleibt aber.

Darf ich beim Fahrrad­fahren telefo­nieren?

Telefonieren auf Rodelschlitten und Rollschuhen ist erlaubt. Nicht aber auf dem Fahrrad. Nach deutschem Recht ist schon das Aufnehmen und Halten des Mobiltelefons eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit Handy in der Hand auf dem Rad erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen (§ 23 Absatz 1a StVO).

Müssen Radfahrer den Radweg nutzen?

Ja, Radfahrer müssen einen Radweg nutzen – aber nur unter einer bestimmten Voraussetzung: Wenn ein entsprechendes Verkehrsschild die Benutzungspflicht anzeigt. Diese Schilder sind rund, blau und mit einem weißen Rad versehen, manchmal auch zweigeteilt neben oder unter typisierten Personen (Zeichen 237, 240 und 241).

Fehlt ein solches Schild, dürfen Radfahrer auch auf der Fahrbahn fahren. Geregelt wird dies in Paragraph 2 der Straßenver­kehrs­ordnung. Auf Busspuren dürfen Radfahrer in der Regel nicht ausweichen, das ist in den meisten Kommunen untersagt.

Überholen auf dem Radweg: Was müssen Radfahrer wissen?

Ist ein Radfahrer auf dem Radweg unterwegs, gelten auch hier bestimmte Regeln. Zum Beispiel beim Überholen: Die StVO sieht in § 5 vor, dass man andere Verkehrsteilnehmer nur von links überholen darf, was auch für Fahrradfahrer auf dem Radweg gilt. Bei solchen Manövern sollten Fahrradfahrer aber einen gewissen Abstand zueinander halten.

Dabei bezeichnete der BGH einen Abstand von 1,40 m zwischen zwei Radlern auf dem Radweg für „verhältnismäßig schmal“ (AZ: VI ZR 131/84). Auf schmalen Radwegen oder wenn der vor einem fahrende Radfahrer unauf­merksam ist und mäandert, ist Klingeln erlaubt.

Fahrrad fahren mit Kindern: Welche Regeln gelten?

Kinder müssen auf dem Bürgersteig fahren, wenn sie jünger als acht Jahre alt sind. Erwachsene dürfen dann gemeinsam mit ihrem Kind auf dem Bürgersteig fahren. Kinder bis zehn Jahren dürfen sowohl aus dem Gehweg als auch auf der Straße oder dem Radweg fahren. Die Frage, ob Eltern vor oder hinter ihrem Kind radeln sollten, ist juristisch nicht definiert. Dies müssen Mütter und Väter je nach Situation und Charakter des Kindes selbst entscheiden.

Radweg kaputt: Zahlt die Kommune bei einem Unfall?

Die Hälfte aller Fahrradunfälle in Deutschland kommt nicht durch Kolli­sionen mit anderen Verkehrs­teil­nehmern zustande, sondern durch kaputten oder unebenen Straßenbelag. Rechtlich verant­wortlich sind dafür die Kommunen.

Im Falle eines Unfalles können Radfahrer aber selten mit Schadenersatz rechnen. Die Gerichte sind gegenüber den Kommunen, die für die Unterhaltung und somit Sicherheit auf Radwegen zuständig sind, sehr nachsichtig.

Polizei­kon­trolle: Was müssen Radfahrer wissen?

Nicht nur Autofahrer dürfen ohne konkreten Verdacht von der Polizei angehalten werden. Gleiches gilt auch für Radler. Dabei gelten im Grunde die gleichen Regeln wie für Polizeikontrollen von Autofahrern. Wer mit seinem Fahrrad von der Polizei kontrolliert wird, sollte zunächst einmal Ruhe bewahren und sich vor allem gut überlegen, was sie gegenüber den Polizisten äußern.

Denn ein mögliches Delikt muss kein Radfahrer von sich aus zugeben. Wer es doch tut, wird später kaum noch eine Möglichkeit haben, gegen einen Bußgeldbe­scheid vorzu­gehen. Lediglich Daten zur Person müssen angegeben werden.

Geister­fahrer auf dem Rad: Kein Schmer­zensgeld bei Unfall?

Verstößt ein Radfahrer gravierend gegen seine Sorgfaltspflichten, kann er bei einem Unfall auch alleine haften, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 345 C 23506/12).

In dem verhan­delten Fall wechselte eine Radfah­rerin vom Radweg auf der linken Straßenseite auf die linke Fahrbahn der Straße. Die Radfah­rerin war also kurzzeitig in der falschen Richtung unterwegs und wurde dort von einem Auto erfasst und verletzt. Ihre Klage auf Schmer­zensgeld wies das Gericht jedoch ab, weil ihr Verschulden so überwiegend sei, dass eine Haftung der Autofah­rerin alleine aufgrund der Betriebs­gefahr des Autos entfalle.

Alkoho­li­siert Fahrrad fahren: Was ist erlaubt?

Sich angetrunken auf den Sattel zu schwingen, ist keine gute Idee: Wer durch Alkoholeinfluss oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird bestraft. So steht es im Strafgesetzbuch (§ 316) und dies gilt auch für Fahrradfahrer.

Bei einem Wert zwischen 0,3 und 1,6 Promille kann es zu straf­recht­lichen Folgen kommen, wenn der Fahrrad­fahrer den Verkehr gefährdet oder gar einen Unfall verur­sacht. Aller­dings muss die Polizei in diesem Fall nachweisen, dass das Fehlver­halten auf den alkoho­li­sierten Zustand zurückzuführen ist. Ab 1,6 Promille liegt eine absolute Fahrun­taug­lichkeit vor, die bei Autofahrern bei 1,1 Promille liegt. Das bedeutet, dass man eine Straftat begeht, wenn man derart alkoho­li­siert auf sein Fahrrad steigt.

Fahrra­d­unfall, Rechts­frage oder Bußgeld? Anwälte helfen

Sie hatten einen Unfall mit dem Fahrrad und brauchen rechtlichen Beistand vor Gericht? Oder sollen Sie ein Bußgeld zahlen und möchten dagegen vorgehen? In diesen und allen anderen Fällen und Rechtsfragen können Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Diese beraten Sie und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft