Fahren ohne Fahrerlaubnis – was sind die Folgen?
Nicht jeder nimmt es beim Autofahren mit den amtlichen Dokumenten so genau. Nicht nur, dass mancher seinen Führerschein nicht dabei hat – der eine oder andere setzt sich hinters Lenkrad, obwohl er das gar nicht dürfte.
Im Jahr 2012 traf der behördliche Bannstrahl fast 430.000 Autofahrer. Weil sie zu schnell unterwegs waren oder andere Verstöße begingen, wurden sie mit einem Fahrverbot belegt. Im gleichen Jahr verloren fast 112.000 Menschen ihre Fahrerlaubnis.
Fahrverbote – wann drohen sie?
Manchmal verlieren Autofahrer ihren Führerschein, behalten aber dennoch ihre Fahrerlaubnis. Den Führerschein kassieren bei Verkehrsdelikten in der Regel Polizisten etwa bei Straßenkontrollen ein. Für den Fahrer bedeutet das Einziehen des Führerscheins ein Fahrverbot bis zur Herausgabe des Führerscheins oder bis zur Entscheidung des Gerichts. Sobald Polizisten dem Fahrer den Führerschein abnehmen, greift das Fahrverbot sofort. Das bedeutet: Der Fahrer muss seinen Wagen verlassen und entweder mit einem Taxi weiterfahren oder zu Fuß nach Hause gehen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?
Führerschein und Fahrerlaubnis werden begrifflich oft miteinander verwechselt, aber es gibt einen Unterschied zwischen ihnen: Der Führerschein ist ein konkretes Dokument und Ausdruck der Fahrerlaubnis. Eine Fahrerlaubnis wiederum ist die behördliche Zulassung zum Führen bestimmter Fahrzeuge. Die Erlaubnis wird dann erteilt, wenn jemand eine Fahrprüfung absolviert hat. Trotz dieser Unterschiede hängen Führerschein und Fahrerlaubnis eng zusammen, denn den Führerschein gibt es nicht ohne Fahrerlaubnis.
Wann verliert man die Fahrerlaubnis?
Nur Richter oder die Fahrerlaubnisbehörde dürfen einem Autofahrer die Fahrerlaubnis und damit auch den Führerschein entziehen. Das passiert etwa bei schweren Vergehen im Straßenverkehr.
Einer der klassischen Gründe dafür kann Trunkenheit am Steuer sein. Dabei drohen ab einer Promillezahl von 1,1 Prozent Alkohol im Blut nicht nur Punkte im Flensburger Zentralregister, sondern auch der Verlust der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monaten. Je nach Promillezahl und Vergehen kann dieser Verlust sogar Jahre dauern. Gerichte können einem wiederholt auffälligen „fahrenden Trinker“ sogar auf Dauer, also auch für den Rest seines Lebens, die Fahrerlaubnis entziehen.
Wer setzt sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer?
Fährt jemand ohne Führerschein, fehlt ihm die notwendige Legitimation, um im öffentlichen Straßenverkehr ein Auto oder ein anderes Fahrzeug zu steuern. Nur in abgeschlossenen Gebieten oder auf Privatgrundstücken ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis tolerabel – wenn es zum Beispiel dazu dient, das Autofahren zu üben und niemanden gefährdet.
Zu den Leuten, die ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, zählen hauptsächlich Jugendliche, die etwa unerlaubt eine Spritztour mit dem Auto ihrer Eltern machen und auch Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrerlaubnis im Ausland gemacht haben, sie hier aber nicht nutzen dürfen. Und schließlich sind es Menschen, die mit einem Fahrverbot belegt sind oder denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Wie bekommt man seine Fahrerlaubnis wieder?
Eine Fahrerlaubnis bekommt ein Autofahrer nur wieder, wenn er sie neu beantragt. Das kann er bei der zuständigen Führerscheinstelle seiner Heimatgemeinde tun. Bei besonders schweren Vergehen muss ein Autofahrer bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), einem „Idiotentest“, mitmachen. Eine solche Teilnahme ist zum Beispiel dann zwingend notwendig, wenn jemand bei einer Verkehrskontrolle mit einem Alkoholgehalt von über 1,6 Promille im Blut erwischt worden ist oder schon öfter betrunken mit dem Auto unterwegs war.
Um seine Fahrerlaubnis schneller zu bekommen, können Autofahrer einen Kurs besuchen, um ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Solche Kurse kosten rund 600 Euro. Diese muss der Betroffene aus eigener Tasche zahlen.
Welche Strafen riskieren Autofahrer bei Verstößen?
Generell geht der Gesetzgeber sehr streng mit Fahrern um, die ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot mit dem Auto auf den Straßen unterwegs sind. Das gilt als Straftat. Für diese sieht Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes bei Ersttätern eine Geldstrafe von ca. 30 Tagessätzen vor, wobei sich die Höhe der Tagessätze nach dem Einkommen richtet. Im Wiederholungsfall können auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr drohen.
Außerdem drohen in solchen Fällen Regressforderungen durch den Kfz-Haftpflichtversicherer oder der Verlust des Versicherungsschutzes in der Kaskoversicherung.
Schließlich hat das Fahren ohne Fahrerlaubnis manchmal sozialrechtliche Folgen, wie ein Urteil des Sozialgerichts Gießen vom Februar 2014 zeigt. Verhandelt hatten die Richter über den Fall eines Mannes, der betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto fuhr und einen Unfall verursachte. Dabei verletzte er sich so schwer, dass er erwerbsunfähig wurde. Den Antrag des Mannes auf eine Rente wegen Erwerbsminderung lehnte die Rentenversicherung aber ab, denn die Minderung sei Folge einer Straftat, so die Versicherung. Dieser Argumentation folgten die Richter (AZ: S 4 R 158/12).
Fazit:
- Verhängen eines Fahrverbots: Fahrer können mit einem Fahrverbot belegt werden. Dabei verlieren sie nicht ihre Fahrerlaubnis, sondern „nur“ ihren Führerschein. Das Fahrverbot dauert ein bis drei Monate. Nach dieser Verbotszeit darf der Autofahrer automatisch weiterfahren.
- Führerschein und Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis ist die Legitimation dafür, dass jemand eine Fahrprüfung absolviert hat ein Fahrzeug fahren darf. Der Führerschein ist Ausdruck der Fahrerlaubnis und zeigt, welche Fahrzeugklassen jemand steuern darf.
- Verlust der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis kann ein Fahrer dann verlieren, wenn er zum Beispiel betrunken Auto fährt. Der Entzug der Fahrerlaubnisdauert mindestens 6 Monate, im Extremfall sogar lebenslang.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Das bedeutet: Jemand ist ohne amtliche Legitimation mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs. Auf abgesperrten Privatgrundstücken etwa ist das Fahren ohne Erlaubnis möglich.
- Fahrerlaubnis wiederbekommen: Um seine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, muss ein Autofahrer einen Antrag auf Neuerteilung bei zuständigen Führerscheinstelle seiner Heimatgemeinde stellen. Manchmal muss man auch zur MPU.
- Strafen bei Verstößen: Fährt jemand ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot, ist das eine Straftat. Diese wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. In bestimmten Fällen kann man manchmal außerdem seinen Rentenanspruch verlieren oder auch den Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung verlieren.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft