Fahren ohne Fahrer­laubnis – was sind die Folgen?

Nicht jeder nimmt es beim Autofahren mit den amtlichen Dokumenten so genau. Nicht nur, dass mancher seinen Führerschein nicht dabei hat – der eine oder andere setzt sich hinters Lenkrad, obwohl er das gar nicht dürfte.

Im Jahr 2012 traf der behördliche Bannstrahl fast 430.000 Autofahrer. Weil sie zu schnell unterwegs waren oder andere Verstöße begingen, wurden sie mit einem Fahrverbot belegt. Im gleichen Jahr verloren fast 112.000 Menschen ihre Fahrer­laubnis.

Fahrverbote – wann drohen sie?

Manchmal verlieren Autofahrer ihren Führerschein, behalten aber dennoch ihre Fahrer­laubnis. Den Führerschein kassieren bei Verkehrs­de­likten in der Regel Polizisten etwa bei Straßenkon­trollen ein. Für den Fahrer bedeutet das Einziehen des Führerscheins ein Fahrverbot bis zur Herausgabe des Führerscheins oder bis zur Entscheidung des Gerichts. Sobald Polizisten dem Fahrer den Führerschein abnehmen, greift das Fahrverbot sofort. Das bedeutet: Der Fahrer muss seinen Wagen verlassen und entweder mit einem Taxi weiter­fahren oder zu Fuß nach Hause gehen.

Wo liegt der Unter­schied zwischen Führerschein und Fahrer­laubnis?

Führerschein und Fahrer­laubnis werden begrifflich oft mitein­ander verwechselt, aber es gibt einen Unter­schied zwischen ihnen: Der Führerschein ist ein konkretes Dokument und Ausdruck der Fahrer­laubnis. Eine Fahrer­laubnis wiederum ist die behördliche Zulassung zum Führen bestimmter Fahrzeuge. Die Erlaubnis wird dann erteilt, wenn jemand eine Fahrprüfung absol­viert hat. Trotz dieser Unter­schiede hängen Führerschein und Fahrer­laubnis eng zusammen, denn den Führerschein gibt es nicht ohne Fahrer­laubnis.

Wann verliert man die Fahrer­laubnis?

Nur Richter oder die Fahrerlaubnisbehörde dürfen einem Autofahrer die Fahrerlaubnis und damit auch den Führerschein entziehen. Das passiert etwa bei schweren Vergehen im Straßenverkehr.

Einer der klassischen Gründe dafür kann Trunkenheit am Steuer sein. Dabei drohen ab einer Promillezahl von 1,1 Prozent Alkohol im Blut nicht nur Punkte im Flensburger Zentralregister, sondern auch der Verlust der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monaten. Je nach Promillezahl und Vergehen kann dieser Verlust sogar Jahre dauern. Gerichte können einem wiederholt auffälligen „fahrenden Trinker“ sogar auf Dauer, also auch für den Rest seines Lebens, die Fahrerlaubnis entziehen.

Wer setzt sich ohne Fahrer­laubnis hinters Steuer?

Fährt jemand ohne Führerschein, fehlt ihm die notwendige Legiti­mation, um im öffent­lichen Straßenverkehr ein Auto oder ein anderes Fahrzeug zu steuern. Nur in abgeschlos­senen Gebieten oder auf Privat­grundstücken ist das Fahren ohne Fahrer­laubnis tolerabel – wenn es zum Beispiel dazu dient, das Autofahren zu üben und niemanden gefährdet.

Zu den Leuten, die ohne Fahrer­laubnis unterwegs sind, zählen hauptsächlich Jugend­liche, die etwa unerlaubt eine Spritztour mit dem Auto ihrer Eltern machen und auch Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrer­laubnis im Ausland gemacht haben, sie hier aber nicht nutzen dürfen. Und schließlich sind es Menschen, die mit einem Fahrverbot belegt sind oder denen die Fahrer­laubnis entzogen wurde.

Wie bekommt man seine Fahrer­laubnis wieder?

Eine Fahrer­laubnis bekommt ein Autofahrer nur wieder, wenn er sie neu beantragt. Das kann er bei der zuständigen Führerschein­stelle seiner Heimat­ge­meinde tun. Bei besonders schweren Vergehen muss ein Autofahrer bei einer Medizi­nisch-Psycho­lo­gi­schen Unter­su­chung (MPU), einem „Idiotentest“, mitmachen. Eine solche Teilnahme ist zum Beispiel dann zwingend notwendig, wenn jemand bei einer Verkehrs­kon­trolle mit einem Alkohol­gehalt von über 1,6 Promille im Blut erwischt worden ist oder schon öfter betrunken mit dem Auto unterwegs war.

Um seine Fahrer­laubnis schneller zu bekommen, können Autofahrer einen Kurs besuchen, um ihre Fahrer­laubnis wieder­zu­er­langen. Solche Kurse kosten rund 600 Euro. Diese muss der Betroffene aus eigener Tasche zahlen.

Welche Strafen riskieren Autofahrer bei Verstößen?

Generell geht der Gesetz­geber sehr streng mit Fahrern um, die ohne Fahrer­laubnis oder trotz Fahrverbot mit dem Auto auf den Straßen unterwegs sind. Das gilt als Straftat. Für diese sieht Paragraph 21 des Straßenver­kehrs­ge­setzes bei Ersttätern eine Geldstrafe von ca. 30 Tagessätzen vor, wobei sich die Höhe der Tagessätze nach dem Einkommen richtet. Im Wieder­ho­lungsfall können auch Freiheits­s­trafen von bis zu einem Jahr drohen.

Außerdem drohen in solchen Fällen Regress­for­de­rungen durch den Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherer oder der Verlust des Versi­che­rungs­schutzes in der Kasko­ver­si­cherung.

Schließlich hat das Fahren ohne Fahrer­laubnis manchmal sozial­recht­liche Folgen, wie ein Urteil des Sozial­ge­richts Gießen vom Februar 2014 zeigt. Verhandelt hatten die Richter über den Fall eines Mannes, der betrunken und ohne Fahrer­laubnis mit dem Auto fuhr und einen Unfall verur­sachte. Dabei verletzte er sich so schwer, dass er erwerbsunfähig wurde. Den Antrag des Mannes auf eine Rente wegen Erwerbs­min­derung lehnte die Renten­ver­si­cherung aber ab, denn die Minderung sei Folge einer Straftat, so die Versi­cherung. Dieser Argumen­tation folgten die Richter (AZ: S 4 R 158/12).

Fazit:

  • Verhängen eines Fahrverbots: Fahrer können mit einem Fahrverbot belegt werden. Dabei verlieren sie nicht ihre Fahrerlaubnis, sondern „nur“ ihren Führerschein. Das Fahrverbot dauert ein bis drei Monate. Nach dieser Verbotszeit darf der Autofahrer automatisch weiterfahren.
  • Führerschein und Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis ist die Legitimation dafür, dass jemand eine Fahrprüfung absolviert hat ein Fahrzeug fahren darf. Der Führerschein ist Ausdruck der Fahrerlaubnis und zeigt, welche Fahrzeugklassen jemand steuern darf.
  • Verlust der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis kann ein Fahrer dann verlieren, wenn er zum Beispiel betrunken Auto fährt. Der Entzug der Fahrerlaubnisdauert mindestens 6 Monate, im Extremfall sogar lebenslang.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Das bedeutet: Jemand ist ohne amtliche Legitimation mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs. Auf abgesperrten Privatgrundstücken etwa ist das Fahren ohne Erlaubnis möglich.
  • Fahrerlaubnis wiederbekommen: Um seine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, muss ein Autofahrer einen Antrag auf Neuerteilung bei zuständigen Führerscheinstelle seiner Heimatgemeinde stellen. Manchmal muss man auch zur MPU.
  • Strafen bei Verstößen: Fährt jemand ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot, ist das eine Straftat. Diese wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. In bestimmten Fällen kann man manchmal außerdem seinen Rentenanspruch verlieren oder auch den Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung verlieren.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft