Eltern total zerstritten: Aufhebung des gemein­samen Sorge­rechts

Das gemeinsame Sorge­recht kann aufge­hoben werden und einem Elternteil zugewiesen werden. Etwa dann, wenn die Eltern zerstritten und nicht in der Lage sind, mitein­ander zu kommu­ni­zieren und zu koope­rieren.

Zwar gibt es die Pflicht der Eltern, einen Konsens mitein­ander zu finden. Jedoch dient nicht allein das bloße Bestehen dieser Pflicht dem Kindeswohl, sondern erst deren Erfüllung. Kommt es dazu nicht, kann das elter­liche Sorge­recht auf einen Elternteil übertragen werden. Wir informieren über eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Stuttgart vom 24. August 2016 (AZ: 17 UF 40/16).

Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf nur einen Elternteil möglich

Die Eltern haben vier Kinder und sind geschieden. Alle Kinder – im Alter von neun, 12,19 und 20 Jahren – leben beim Vater. Nach einer Reihe von gericht­lichen Verfahren, insbe­sondere in Kindschaftssachen, wurde dem Vater im Jahr 2013 das Aufent­halts­be­stim­mungs­recht für die beiden jüngeren Kinder übertragen.

Das Verhältnis der Eltern ist äußerst angespannt. Sie können weder persönlich mitein­ander sprechen noch bei Entscheidung bezüglich der Kinder koope­rieren. Dieses ist auch nicht mit Hilfe von Dritten möglich.

Wann kann ein Antrag auf das alleinige Sorgerecht erfolgreich sein?

Der Vater hatte mit seinem Antrag, ihm das alleinige Sorge­recht übertragen, Erfolg. Grundsätzlich kann das gemeinsame elter­liche Sorge­recht aufge­hoben werden, wenn das dem Wohl des Kinds am besten entspricht. Die Ausübung der gemein­samen elter­lichen Sorge setzt eine tragfähige soziale Beziehung beider Eltern­teile voraus. Es ist ein Mindestmaß an Überein­stimmung notwendig.

Einen Konsens zwischen Eltern kann man aller­dings nicht erzwingen. An dieser Pflicht festzu­halten, entspricht dann nicht dem Kindeswohl. Wenn die Eltern heillos zerstritten sind, ist es oftmals besser, das gemeinsame elter­liche Sorge­recht aufzulösen und einem Elternteil zuzuweisen. Auch dabei orien­tiert sich die Entscheidung am Wohl des Kinds.

Das Sorgerecht wurde hier dem Vater übertragen. Die Kinder leben bei ihm und er ist ihre Hauptbezugsperson geworden. Ebenso ist er in den Alltag der Kinder eingebunden und kennt alle Umstände, die für die Entscheidungen im Hinblick auf die Kinder wichtig sind. Bei Kindschaftssachen kochen oft die Emotionen hoch. Daher ist es wichtig, dass man auf die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt setzt, um alle Möglichkeiten sachlich überprüfen zu können.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft