E-Scooter: Was ist im Straßenverkehr erlaubt?

Wer in der Stadt lebt, kommt im wahrsten Sinne des Wortes nicht um sie herum: E-Scooter, Roller mit Elektro­an­trieb, stehen überall. Und die Fahrer sind mit ihnen überall unterwegs. Aber ist das überhaupt erlaubt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie viele Personen dürfen gleichzeitig mit einem E-Scooter fahren?

Auch wenn es sich ganz offen­sichtlich noch nicht herum­ge­sprochen hat: Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. Perso­nenbeförderung mit dem Elektro­roller ist ausdrücklich verboten. Wer Mitfahrer mitnimmt, muss demzufolge mit einem Bußgeld rechnen. E-Scooter dürfen übrigens ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.

Darf man mit dem E-Scooter etwas transportieren?

Auf dem E-Scooter darf man auch keine Ladung wie Bierkästen, Teppiche oder Koffer mitnehmen. Nach der Elektro­kleinst­fahr­zeuge-Verordnung sind die Perso­nenbeförderung sowie ein Anhängerbe­trieb nicht gestattet. Auf dem Roller selbst gibt es keine Möglichkeit, Gepäck zu befes­tigen. Deswegen dürfen dort keine Gegenstände trans­por­tiert werden.

Gibt es eine Promillegrenze?

Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür werden 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Werden zusätzlich Ausfallerscheinungen des Fahrers festgestellt – fährt er zum Beispiel Schlangenlinien und spricht er undeutlich, droht sogar ein Strafverfahren. Für den E-Scooter-Fahrer sind dann zwei bis drei Punkte und eine höhere Geldstrafe möglich. Außerdem kann er den Führerschein verlieren. Das ist übrigens der Regelfall, wenn man mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist. Für unter 21-jährige und Fahranfänger in der Probezeit sei sogar die Null-Promille-Grenze zu beachten.

Muss man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren?

Mit E-Scootern darf man auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Ist davon keiner vorhanden, dürfen E-Scooter-Fahrer auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg sind sie hingegen verboten. Es sei denn, das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt es ausdrücklich.

Was passiert, wenn ich mit einem EScooter über eine rote Fußgänger- oder Radfahrer-Ampel fahre?

E-Scooter-Fahrer müssen sich nach der Fahrradampel richten. Gibt es keine, gelten für sie die regulären Ampeln für den fließenden Verkehr. Wer mit dem E-Scooter bei Rot über die Ampel fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 bis 180 Euro – je nachdem ob, die Ampel schon länger als eine Sekunde rot ist und ob es durch den Verstoß zu einer Gefährdung oder gar Sachbeschädigung gekommen ist. Hier wird auch regelmäßig ein Punkt in Flensburg fällig.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft