Dürfen Azubis Überstunden machen?

Über diese Frage gibt es zwischen Meistern und Lehrlingen häufig Diskus­sionen: Wie lange darf ein Auszu­bil­dender am Tag arbeiten? Wir haben die Rechtslage für Azubis zusam­men­ge­fasst.

Wer im Beruf weiterkommen will, muss ranklotzen. Das gilt besonders für Auszubildende. Für eine positive Beurteilung und die Chance auf eine Übernahme nach der Ausbildung gilt es viele Menschen zu überzeugen: den Meister, den Chef, die anderen Kollegen.

Viele Azubis arbeiten deshalb freiwillig länger, als sie eigentlich müssten. Denn nichts kommt beim Ausbilder schlechter an, als ein Lehrling, der an einem stres­sigen Arbeitstag pünktlich nach Hause geht, während die Kollegen noch schuften.

Trotzdem müssen Azubis es nicht hinnehmen, wenn Überstunden zur Regel werden. Denn der Zweck eines Ausbil­dungsverhältnisses ist das Erlernen des jewei­ligen Berufs. Azubis dürfen deshalb nur insoweit einge­bunden werden, wie es für ihre Ausbildung notwendig ist – und nicht als günstige Aushilfskräfte.

Für Überstunden gibt es zudem klare gesetzliche Vorschriften.Während für volljährige Auszubildende die gleichen Regelungen gelten wie für anderen Arbeitnehmer, genießen Azubis unter 18 Jahren einen besonderen gesetzlichen Schutz.

So viele Überstunden dürfen Azubis über 18 machen

Arbeit­nehmer dürfen laut Gesetz von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten – maximal 48 Stunden pro Woche. Bei einer normalen 40-Stunden-Arbeits­woche sind bis zu acht Überstunden also durchaus zulässig. Das gilt auch für volljährige Azubis.

Das Arbeitszeitgesetz lässt auch eine Ausweitung auf bis zu 10 Stunden Arbeit pro Tag zu. Diese zusätzliche Arbeitszeit muss allerdings innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden – und zwar durch Freizeit, nicht durch eine Vergütung. Nur wenn über einen Tarifvertrag andere Ausgleichszeiträume vereinbart sind, darf von dieser Regelung abgewichen werden.

Wie lange Azubis unter 18 arbeiten dürfen

Bei Azubis unter 18 Jahren gilt das Jugend­ar­beits­schutz­gesetz: Jugend­liche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. An einzelnen Tagen dürfen minderjährige Azubis auch bis zu einer halben Stunde länger arbeiten – aller­dings nur, wenn an anderen Werktagen der Woche die Arbeitszeit entspre­chend verkürzt wird.

Wenn ein Azubi laut Tarifvertrag beispielsweise nur 35 Stunden pro Woche arbeiten muss, darf er nach Feierabend auch mal mehr als eine halbe Stunde dranhängen – unter der Bedingung, dass damit die Höchstarbeitszeit von 8,5 Stunden pro Tag und von 40 Stunden pro Woche nicht überschritten wird.

Was tun, wenn der Arbeitgeber zu viele Überstunden verlangt?

Fordert ein Arbeitgeber zu viele Überstunden vom Auszubildenden, sollte dieser zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und auf die gesetzlichen Vorgaben hinweisen. Dabei kann auch der Betriebsrat weiterhelfen. Wenn der Konflikt zu eskalieren droht oder der Ausbilder mit einer Kündigung des Ausbildungsvertrags droht, empfiehlt es sich, mit einen Rechtsanwalt zu sprechen. Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe finden Sie bei uns.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft