Die Kasko für den Fahrer: Fahrerschutzversicherung schließt Absicherungslücke
Bei rund zwei Millionen Verkehrsunfällen jährlich in Deutschland werden über 200.000 Fahrer/innen verletzt. War ein anderer Fahrer schuld, trägt dessen Haftpflichtversicherung die Schäden. Aber was, wenn der Unfall selbstverschuldet passiert? In der Regel bleibt man dann als Fahrer auf Schäden wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Kosten für behindertengerechten Hausumbau sitzen. Das Risiko kann aber mit einer Fahrerschutz-Versicherung abgesichert werden.
Bei einem Verkehrsunfall mit Fremdbeteiligung gibt es häufig kein oder nur geringe Probleme mit dem Schadenersatz, da die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden Dritter aufkommt. Schwieriger wird es bereits bei einer Mithaftung des geschädigten Fahrers. Liegt das Verschulden der beteiligten Verkehrsteilnehmer zum Beispiel bei jeweils 50 Prozent, erhält der verletzte Fahrer nur die Hälfte seines Schadens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt. Hat er den Unfall ganz selbst verschuldet, bezahlt die Haftpflichtversicherung des Gegners nichts. In solchen Fällen kommt zwar die eigene Kfz-Kaskoversicherung für den Schaden am eigenen Pkw auf, die verletzungsbedingten Schäden des Fahrers aber begleicht sie nicht. Diese Lücke lässt sich am besten durch eine Fahrerschutz-Versicherung schließen.
Die Fahrerschutz-Versicherung kann als Ergänzung zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden und gilt für alle berechtigten Fahrer. Wer das ist, bestimmt der abgeschlossene Vertrag. Die Spanne reicht vom Versicherungsnehmer über Ehepartner und Kinder bis hin zu jedem beliebigen Dritten. Häufig gelten aber Ausschlüsse für Fahrer mit einem Alter von weniger als 23 Jahren und üblicherweise für Unfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder sonst grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Umfangreiche Leistungen nur, wenn kein anderer zahlt
Bei einem Personenschaden des Fahrers trägt die Fahrerschutz-Versicherung die Schäden, für die bei den Mitfahrern die Haftpflichtversicherung aufkommt, mit Ausnahme der Leistungen, die von anderen Versicherern getragen werden. Kosten für die ärztliche und/oder stationäre Behandlung werden zum Beispiel von der Krankenkasse übernommen. Die Fahrerschutz-Versicherung übernimmt nur die Kosten, für die kein anderer einsteht, also vor allem
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- eine nach dem Unfall benötige Haushaltshilfe
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen an Haus oder Wohnung
- Hinterbliebenenrente
Viel Schutz für wenig Geld
Der Leistungsumfang der Fahrerschutz-Versicherung ähnelt zwar dem der Unfall- oder Personenversicherung, letztere knüpfen aber oft schlimmere Folgen wie Tod oder Invalidität an ihre Eintrittspflicht bzw. kommen für entstandene Schäden nur begrenzt, zum Beispiel durch Pauschalen, auf.
Da die Fahrerschutz-Versicherung nur als Zusatz zur bestehenden Kasko abgeschlossen werden kann, ist man bei der Auswahl auf den eigenen Kasko-Versicherer beschränkt. Dafür sind die Kosten mit in der Regel rund 10 Prozent der Kaskoprämie vergleichsweise gering. Zudem hat der Fahrerschutz keinen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt der Haftpflicht, solange diese bei dem Unfall nicht für Schäden Dritter aufkommen muss.
Wer also insbesondere nicht oder nur unzureichend über eine sonstige Absicherung im Unfall-Fall verfügt, sollte eine Fahrerschutz-Versicherung in Erwägung ziehen. Hier entscheidet dann das Kleingedruckte, ob die Vertragsergänzung sinnvoll ist.
Wer sich unsicher ist und Beratung benötigt, wendet sich zum Beispiel an Fachanwälte für Verkehrsrecht oder Fachanwälte für Versicherungsrecht, die eine gute Anlaufstation für relevante Fragen sind.
Quelle: Eigene Recherche