Die 10 wichtigsten Informationen zum Kindergeld

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Kindergeld für Millionen von Kindern und Jugendlichen im Land zu erhöhen. Welche Regeln gelten beim Kindergeld?

Welche Kinder haben Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich bekommen alle Kinder von der Geburt an bis zum 18. Geburtstag jeden Monat Kindergeld. Manche Kinder können aber auch über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten. Das Kindergeld muss man vom Kinderzuschlag unterscheiden. Der Kinderzuschlag kann manchmal zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden, wenn Familien nur über ein niedriges Einkommen verfügen. Statt des Kindergeldes können manche Familien auch einen Kinderfreibetrag nutzen.

Wo muss man den Antrag auf Kindergeld stellen?

Das Kindergeld zahlt die Familienkasse der Agentur für Arbeit aus. Bei dieser in der Alltagssprache oft Kindergeldkasse genannten Behörde muss man auch das Kindergeld beantragen. Der Antrag muss schriftlich und über einen dafür vorgesehenen Vordruck erfolgen, einreichen muss man ihn eine anspruchsberechtigte Person bei der zuständigen Familienkasse. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, dem zahlt der Dienstherr das Kindergeld aus.

Wer bekommt das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld bekommt der Anspruchsberechtigte, also in der Regel die leiblichen Eltern. Daneben kann die Familienkasse das Kindergeld aber auch an Großeltern, Pflege- oder Stiefeltern oder andere Personen auszahlen.

Kinder können über einen Antrag auf eine sogenannte Abzweigung das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommen, was sich zum Beispiel bei Studenten oder Auszubildenden anbietet. Das Kindergeld kann auch an Behörden ausgezahlt werden. Auch wer im Ausland lebt, kann Kindergeld erhalten – sofern er in Deutschland einkommenssteuerpflichtig ist.

Wieviel Kindergeld bekommt man?

Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder in einer Familie ab. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern derzeit jeweils 184,00 Euro im Monat. Für das dritte Kind 190,00 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 215,00 Euro pro Monat.

Diese Zahlen werden sich aber leicht erhöhen. Denn das Bundeskabinett hat nun beschlossen, das Kindergeld in diesem Jahr und rückwirkend zum 1. Januar 2015 für jedes Kind um vier Euro zu erhöhen. 2016 kommen noch einmal zwei Euro hinzu.

Wann sind die Auszahlungstermine für das Kindergeld?

Das Kindergeld zahlt die Familienkasse immer im Laufe eines Monats. Wann genau die Kasse das Kindergeld überweist, hängt von der Kindergeldnummer ab. Eine Liste mit den Auszahlungstermine 2015 finden Sie hier.

Kindergeld, Zählkinder und Patchworkfamilien

Das Kindergeld wird in der Regel den Eltern ausbezahlt. Leben die Eltern getrennt, bekommt derjenige das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt. Hat der andere Elternteil eine neue Familie gegründet und darin weitere Kinder bekommen, zählt die Familienkasse beim Kindergeld für diese Kinder auch das Kind aus der ersten Beziehung mit. So gelten sie also als Kind zwei und drei und erhalten mehr Kindergeld.

Gibt es Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus?

Ja. Zwar endet normalerweise der Kindergeldbezug, sobald ein Kind seinen 18. Geburtstag begeht. Doch man kann das Kindergeld bei der Familienkasse auch für die Zeit danach beantragen. Kindergeld bekommt man dann, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert und man dies belegt. Dann können Kinder sogar bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Behinderte Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen.

Können auch Kinder ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz Kindergeld bekommen?

Will ein Kind eine Berufsausbildung aufnehmen, findet aber keinen Ausbildungsplatz, zahlt die Familienkasse das Kindergeld auch dann. Das setzt aber voraus, dass das Kind sich bemüht, einen Ausbildungsplatz zu finden. Ist ein Kind bei der Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet, zahlt die Familienkasse das Kindergeld auch für einen Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr.

Fällt das Kindergeld im Freiwilligendienst oder in Übergangszeiten weg?

Nein. Wer einen berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienst, also etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet, der erhält weiterhin Kindergeld. Wer sich in einer Übergangszeit etwa zwischen zwei Ausbildungsschritten befindet, dem zahlt die Familienkasse weiterhin Kindergeld. Diese Zeit darf aber höchstens vier Monate dauern.

Wann kann der Anspruch auf Kindergeld entfallen?

Vor 2012 mussten volljährige Kinder und ihre Eltern das Einkommen des Kindes nachweisen und belegen. Denn für den Kindergeldbezug volljähriger Kinder gab es eine Einkommensgrenze von jährlich 8.004,00 Euro. Lag der Volljährige darüber, entfiel sein Anspruch auf Kindergeld. Diese Regel hat der Gesetzgeber aber gestrichen, nun kommt es bei der Erstausbildung nicht auf Einkommen und Erwerbstätigkeit des Kindes an. Das Kindergeld entfällt jedoch, wenn das Kind nach der Erstausbildung oder dem Erststudium eine weitere Ausbildung beginnt und dabei mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft