Darf man Wespen oder Bienen töten?
Sommerzeit ist immer auch Wespenzeit. Die alljährliche „Wespenplage“ beeinträchtigt viele Menschen bei ihren Freiluftfreuden bis tief in den Herbst. Manche Menschen schlagen direkt nach ihnen, doch stellt sich die Frage: Darf man die Wespen töten oder macht man sich dabei strafbar? Und wie sieht es bei Bienen aus?
Wespen sind wichtige Nützlinge. Sie ernähren sich vorwiegend von anderen Insekten wie Fliegen, Mücken und Blattläusen und schützen damit auch Nutzpflanzen vor Schädlingen. Sie leisten Landwirten wie Hobbygärtnern wichtige Dienste. Es gibt in Deutschland über 10.000 Wespenarten, einige davon stehen auf der Roten Liste und gelten damit bereits als besonders gefährdet. Sie stechen nur, wenn sie sich angegriffen fühlen und sind daher regelmässig als harmlos anzusehen. Von den heimischen Hornissen- und Wespenarten können lediglich zwei Arten (die Deutsche Wespe und die gewöhnliche Wespe) dem Menschen lästig werden, da nur diese auch an zuckerhaltige Speisen gehen. Alle anderen Arten sind harmlos und meiden die Nähe des Menschen. Eingriffe in die Lebensräume und direkte Vernichtungsaktionen gegen Hornissen und Wespen haben jedoch inzwischen dazu geführt, dass langfristig in vielen Teilen der Bundesrepublik ein Aussterben dieser Insektenarten zu befürchten ist.
Der Artenschutz schützt auch Wespen – mit Ausnahmen
Der allgemeine Artenschutz des § 39 I Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es, wildlebende Tiere und damit grundsätzlich auch Wespen mutwillig zu beunruhigen und ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Was einen solchen „vernünftigen Grund“ darstellt, muss im Zweifel im Einzelfall geklärt werden. Bestimmte Arten wie Bienen, Hummeln oder Hornissen sowie die Kreisel- und Knopfhornwespen sind darüber hinaus naturschutzrechtlich besonders geschützt. Diese Tiere dürfen nicht gefangen oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden. Nestumsiedlungen oder gar Abtötungen dürfen daher nur mit einer Genehmigung erfolgen und von geschulten und befähigten Personen vorgenommen werden. Es drohen insgesamt Bußgelder bis zu 10.000 Euro, in besonderen Fällen sogar bis 50.000 Euro.
Wespenstiche sind ungefährlich – außer im Rachenbereich
Gibt es einen Grund, diese Tiere zu töten? Wespenstiche sind bekanntlich nicht giftiger als die der Bienen. Alte Volksweisheiten wie zum Beispiel „drei Stiche einer Hornisse töten einen Menschen und sieben ein Pferd“, sind falsch. Grundsätzlich besteht durch einen Wespenstich keine ernsthafte Gefahr für den Menschen. Die Stiche lassen sich mit Eis oder Insektencremes wirksam behandeln, im Zweifelsfalle ist der Gang zum Arzt ratsam. Aber Achtung: Stichverletzungen im Rachenbereich müssen sofort von einem Arzt begutachtet und behandelt werden. Ein Grund zum Töten der Tiere besteht daher zunächst nicht.
Allergiker dürfen Wespen frühzeitig töten
Für Allergiker hingegen kann ein erhöhtes Risiko bestehen. Hier muss daher eine Ausnahme gelten. Bevor man sich selbst in Gefahr begibt, muss in diesem Fall die Tötung erlaubt sein. Grundsätzlich gibt es aber auch andere Möglichkeiten, sich zu schützen. Ein Teller mit „Süßem“ am Nebentisch kann vom eigenen Essen ablenken, Fliegengitter an Türen und Fenstern halten Wespen von Wohnräumen fern. Gerade Kinder sollten süße Getränke grundsätzlich nur mit Strohhalmen trinken. Hunde können durch ein gezieltes Kommando vom Schnappen nach Wespen abgebracht werden.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft