Bußgeldkatalog: Bundesrat verabschiedet drastische Verschärfung

Für das Jahr 2020 sind drastische Änderungen im Bußgeldkatalog beschlossene Sache. Am 14. Februar haben sich die Mitglieder des Bundesrates auf eine umfangreiche Änderung der Straßenverkehrsordnung geeinigt. Betroffen sind vor allem die Bußgelder bei Missachtung von Tempolimits in und außerhalb geschlossener Ortschaften, die deutlich empfindlicher bestraft werden. Update: Die neuen Regeln gelten seit 28. April 2020.

Für zu schnelles Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften soll in Zukunft folgendes gelten:

  • bis 10 km/h: 20 Euro (bisher 10 Euro)
  • 11 – 15 km/h: 40 Euro (bisher 20 Euro)
  • 16 – 20 km/h: 60 Euro (bisher 30 Euro)
  • 21 – 25 km/h: 70 Euro + 1 Punkt
  • 26 – 30 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 31 – 40 km/h: 120 Euro + 1 Punk + 1 Monat Fahrverbot
  • 41 – 50 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 51 – 60 km/h: 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 61 – 70 km/h: 440 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 600 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • bis 10 km/h: 30 Euro (bisher 15 Euro)
  • 11 – 15 km/h: 50 Euro (bisher 25 Euro)
  • 16 – 20 km/h: 70 Euro (bisher 35 Euro)
  • 21 – 25 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 26 – 30 km/h: 100 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 31 – 40 km/h: 160 Euro + 1 Punk + 1 Monat Fahrverbot
  • 41 – 50 km/h: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 51 – 60 km/h: 280 Euro + 2 Punkte + 2 Monat Fahrverbot
  • 61 – 70 km/h: 480 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 680 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Führerschein schon bei der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung weg

Bisher drohte Autofahrern erst dann ein Fahrverbot, wenn sie zwei mal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeitsbeschränkungen um mindesten 26 km/h überschritten hatten. Ab reicht ein Verstoß: Wer außerhalb einer Ortschaft mit mehr als 26 km/h zu schnell erwischt wird, muss mindestens einen Monat auf seinen Führerschein verzichten.

Innerhalb geschlossener Ortschaften werden die Regelungen sogar noch härter: Hier werden Fahrverbote bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ausgesprochen.

Der Bundesrat begründet die Änderungen wie folgt: „Die derzeitigen Bußgeldsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht in ausreichendem Maße geeignet, verkehrsadäquates Verhalten zur Vermeidung von Gefährdungen zu regulieren und Verletzungen der StVO sinnvoll zu ahnden. […] Zudem ist die Anordnung von Fahrverboten innerhalb geschlossener Ortschaften einheitlich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h geboten, um die notwendige Lenkungswirkung entfalten zu können.“