Autounfall: Smart­phone-Daten als Beweis­mittel?

Mit dem Handy surfen, dabei das Naviga­ti­onsgerät bedienen und dann auch noch das Radio einstellen – vermutlich wird jeder Autofahrer das schon getan haben, auch während der Fahrt. Immer wieder wird darüber disku­tiert, ob Ermitt­lungsbehörden künftig auf Smart­phone- oder Tablet-Daten zugreifen dürfen, um eine mögliche Ablenkung der Fahrer nachzu­weisen. Nach derzei­tiger Rechtslage verboten, könnte sich das ändern – ein Graus für Datenschützer.

Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich jedes Jahr die Experten für Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Fahrzeugtechnik und Verkehrstechnik aus der Forschung, Lehre und Praxis. Ein besonders wichtiges Thema: Die Ablenkung vom Fahren durch moderne Kommunikationstechniken.

Tatsächlich werden immer aufwändigere Systeme in Autos eingebaut, die weit über bloße Naviga­ti­onsgeräte hinaus­gehen. Doch nicht nur die autoei­genen Einbauten können vom Fahren ablenken. Viele Fahrer nutzen ihre Smart­phones zum Zeitver­treib an der roten Ampel, oder aber – noch viel gefährlicher – sie beant­worten Nachrichten, während das Auto rollt.

Smartphone-Daten zur Überführung von Unfallverursachern

Immer wieder gibt es Überle­gungen, den Ermitt­lungsbehörden nach einem Unfall zu erlauben, den Zeitpunkt und Umfang der Nutzung eines mobilen Endgerätes zu überprüfen – um eine mögliche Ablenkung vom Straßenverkehr zu beweisen.

Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine schlechte Idee: Speichert man den Zeitpunkt und den Umfang des Zugriffs und stellt dies den Behörden zur Verfügung, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes unzulässig.

In der Praxis überwachen bereits bis zu 80 Steuerungssysteme in modernen Autos permanent das Fahrzeug und den Fahrer. Unfallermittler freuen sich über so viele Hinweise, die Fahrzeuge mitunter liefern. Dass auch diese Datensammelwut gravierende rechtliche Probleme mit sich bringt, steht auf einem anderen Blatt.

Ablenkung beim Fahren: Hersteller in der Pflicht

Funk und die DAV-Verkehrs­rechtsanwälte sehen andernorts Nachhol­bedarf. Sie nehmen die Hersteller der Autos in die Pflicht. Es gelte das Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Fahrer und der Verkehrs­si­cherheit zu lösen.

So könnten künftig moderne Kommu­ni­ka­ti­ons­mittel in die Fahrzeuge einbauet werden, die nur genutzt werden können, wenn von ihnen keine die Verkehrs­si­cherheit gefährdende Ablenkung des Fahrers ausgeht, so die Argumen­tation. Ein Inter­net­zu­griff sollte beispiels­weise nur bei einem stehenden Fahrzeug möglich sein. Hier könnte ein Schritt Richtung Verkehrs­si­cherheit getan werden.

Hintergrund zur Rechtslange bei Handys am Steuer

Das Gefährdungs­po­tenzial, das mit der Bedienung der Geräte bei laufendem Motor einher geht, ist immens und viele Verkehrs­teil­nehmer scheinen es zu unterschätzen.

Wer zwischendurch schnell Facebook checkt, während er hinter dem Steuer sitzt, gefährdet aber nicht nur das eigene und fremde Leben. Es drohen auch Strafen.

Allgemein bekannt ist, dass am Steuer nicht telefo­niert werden darf. Doch auch das SMS-Schreiben oder eine flinke Kontrolle des Mail-Postfachs sind verboten. Das Handy darf schlichtweg nicht in die Hand genommen werden.

Ausnahme: Die Start-Stopp-Automatik an einer roten Ampel

Voraus­setzung für all diese möglichen Vergehen im Straßenverkehr ist der laufende Motor. Wer etwa am Straßenrand motorenfrei parkt, dem drohen keinerlei Strafen.

Nach einem Urteil des Oberlan­des­ge­richtes Hamm darf man auch an einer roten Ampel das Handy zur Hand nehmen, zumindest dann, wenn das Auto über eine Start-Stopp-Automatik verfügt. (Beschluss vom 9. September 2014, AZ: 1 RBs1/14).

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft