Augenblicksversagen hilft bei Fahrverbot
Wer im Auto geblitzt wird, den Führerschein verliert aber das die Geschwindigkeit anzeigende Straßenschild zuvor übersehen hat, kann unter Umständen mit Milde bei der Bestrafung hoffen. Manchmal hilft das so genannte Augenblicksversagen.
Augenblicksversagen meint, was das Wort besagt: Für einen kurzen Moment ist man unaufmerksam. Das kann beispielsweise im Job passieren, wenn man immer wieder das gleiche tut und dabei mal ein Fehler unterläuft. Vor allem aber ist der Begriff im Verkehrsrecht wichtig: Wer am Steuer einen Augenblick lang unaufmerksam ist und in Folge des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung seinen Führerschein verliert, kann diesen unter Umständen zurück bekommen – sofern ein Gericht ein Augenblicksversagen anerkennt. Dies kann auf Autobahnen geschehen; etwa, bei vielen Baustellen, ständig wechselnden Tempolimits und unübersichtlichen Ausschilderungen. Statt einer „groben“ würde es sich um eine „einfache Fahrlässigkeit“ handeln.
Wann man sich auf Augenblicksversagen berufen kann
Der Bundesgerichtshof hat vor Jahren hierzu eine grundlegende Entscheidung getroffen: Ein Fahrverbot kann dann erteilt werden, wenn subjektiv eine besonders verantwortungslose Verhaltensweise des Fahrers vorliege, also etwa eine deutliche Geschwindigkeitsübertretung. Fehle dieses Merkmal allerdings, so damals die Richter, dürfe kein Fahrverbot erteilt werden – etwa, wenn ein Augenblicksversagen vorliegt (Urteil vom 11. September 1997; Az.: 4 StR 638/96).
Wann aber hat man als Fahrer Chancen auf Milde der Justiz? Eine Art Checkliste oder gar einen Kriterienkatalog, wann ein Augenblicksversagen vorliegt, gibt es leider nicht. Entscheidungen zum Augenblicksversagen sind immer Einzelfälle. Chancen hat man aber dann, wenn der Führerschein wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Blitzer-Beweis eingezogen wurde, allerdings nur ein Straßenschild auf das erlaubte Tempo hingewiesen hat.
Ein Gericht würde dann wahrscheinlich einen Beschilderungsplan anfordern, um zu überprüfen, inwieweit der Fahrer die Wahrheit sagt. Wäre dem so, könnte das Fahrverbot rückgängig gemacht werden. Beifahrer, die die Sichtweise des Fahrers bezeugen, helfen in einem solchen Fall nicht.
Gerichte befassen sich häufig mit der Frage des Augenblicks
Der Blick auf die bisherigen Gerichtsentscheidungen zum Augenblicksversagen machen deutlich, dass es stets Einzelfälle sind, denen sich die Richter gegenüber sehen. In einem Fall fuhr der Betroffene über eine rote Ampel. Die Folge: Geldbuße und Fahrverbot. Doch hob das Oberlandesgericht Hamm das Verbot auf, da die Ampel bereits längere Zeit auf Rot stand (4 Ss OWi 533/02). Starke Fahrbahnschäden als Begründung eines Augenblicksversagens reichten in einer anderen Entscheidung dagegen nicht aus (Oberlandesgericht Oldenburg; Az.: 2 SsBs 280/13).
Auch vorbestrafte Raser können fahrlässig handeln
Was das Augenblicksversagen nicht bedeutet: dass man normalerweise aufmerksam fährt, sich nie verkehrswidrig verhalten hat und nur einmal unaufmerksam war. Auch wer bereits Punkte auf seinem Flensburger Konto hat, kann sich, wenn es der Fall war, auf das Augenblicksversagen berufen.
Viel leichter als ein Augenblicksversagen zu bestimmen, ist der umgekehrte Fall: Der Verstoß gegen allgemein geltende Regeln im Straßenverkehr kann dadurch nicht gerechtfertigt werden – etwa das Überschreiten von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. In diesem Fall würden die Gerichte aller Wahrscheinlichkeit nach auf eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit schließen. Denn diese Regel muss jedem Führerscheinbesitzer bekannt sein.
Auch eine Frage der Versicherung
Dabei kann sich das Augenblicksversagen noch an anderer Stelle positiv auf einen Fahrer auswirken – jenseits der möglichen Rücknahme eines verhängten Fahrverbots: im Versicherungsrecht. Denn wer einen Autounfall „grob fahrlässig“ herbeigeführt haben soll, muss in der Folge damit rechnen, dass die Versicherung die Entschädigungsleistung kürzt – oder ganz ablehnt. Grob fahrlässiges Verhalten kann etwa bei extrem überhöhter Geschwindigkeit vorliegen oder auch beim Fahren im alkoholisierten Zustand. Wer sich begründet auf ein Augenblicksversagen beruft, kann unter Umständen dennoch die ganze oder zumindest den Großteil der Entschädigungsleistung erhalten.
Wann man sich auf ein Augenblicksversagen berufen sollte
Dann, wenn es stimmt! So einfach und gleichzeitig kompliziert ist das. Aber tatsächlich: Die unterschiedlichsten Verkehrsdelikte passieren aufgrund einer ganz kurzen Unaufmerksamkeit. In diesem Fall sollten die Chancen des Einspruchs gegen den Führerscheinentzug geprüft werden.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft