Auffahrunfall provoziert: Volle Haftung

Wild West und Selbstjustiz im Straßenverkehr gibt es immer wieder. Wer versucht, andere Autofahrer zu disziplinieren, muss bei einem absichtlich provozierten Auffahrunfall allerdings haften. „Akte der Selbstjustiz“ sind nicht erlaubt.

Wer als Autofahrer absichtlich bremst und einen Auffahrunfall provoziert, um so andere Autofahrer zu maßregeln, haftet bei dem Unfall zu 100 Prozent. Und das trotz des Anscheinsbeweises, dass zunächst immer der Auffahrende schuld ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Solingen vom 6. Januar 2017 (AZ: 13 C 427/15) hervor.

Autounfall durch absichtliches Bremsen an grüner Ampel – Haftungsfragen

Die Frau fuhr mit ihrem Auto die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Der Autofahrer hinter ihr bedrängte sie, da er schneller fahren wollte. Als er die Frau überholen konnte, scherte er kurz vor ihr ein. An der roten Ampel hielten beide an. Der Mann stieg aus seinem Auto aus und ging zu der Autofahrerin. Als sie aber kein Gespräch wollte, stieg er wieder in seinen Wagen. Als die Ampel Grün zeigte, fuhr er an und bremste etwa sieben Meter hinter der Haltelinie voll ab. Die Frau fuhr auf. Die Kfz-Versicherung des Mannes regulierte den Schaden zu 25 Prozent.

Absichtlich provozierter Auffahrunfall: Voller Schadensersatz für geschädigte Autofahrerin dank anwaltlicher Hilfe

Die Autofahrerin wollte aber den Schadensersatz von 100 Prozent und auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für ihren Rechtsanwalt voll ersetzt bekommen. Bei Gericht bekam sie Recht. Dies zeigt, dass man sich bei einem Autounfall unmittelbar an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden sollte. Für Unfallopfer übernimmt auch die gegnerische Kfz-Versicherung die Rechtsanwaltskosten, die vorgerichtlich und bei Gericht entstanden sind.

Autounfall wegen absichtlichem Bremsens: Schadensersatz

Der beklagte Autofahrer haftet in diesem Fall zu 100 Prozent für den Auffahrunfall. Und zwar unabhängig von der Tatsache, ob die klagende Autofahrerin eigentlich den so genannten Anscheinsbeweis hätte entkräften können.

Das Gericht bewertete das Fehlverhalten des Mannes als schwerwiegend. „Akte der Selbstjustiz“ könnten im Straßenverkehr nicht hingenommen werden. Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Autofahrer zu disziplinieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls zu 100 Prozent. Durch das Losfahren an der grünen Ampel und die Vollbremsung unmittelbar danach lag ein Akt der Selbstjustiz vor. Der Schaden sei aufgrund des verkehrswidrigen Verhaltens des Autofahrers entstanden.

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Quelle: Deutsche Anwaltauskunft