Lügen im Lebenslauf: Welche Konsequenzen drohen einem „Hochstapler“?
Wenn es um den eigenen Lebenslauf in einer Bewerbung geht, gehört bei vielen ein bisschen Schönfärberei dazu: Schließlich will man sich selbst in ein möglichst positives Licht rücken. Besonders Sprachkenntnisse werden im Lebenslauf gerne nach oben einmal „aufgerundet“. Wer sich jedoch mit Schönfärberei nicht begnügt, sondern im Lebenslauf schwerwiegende Falschangeben macht, riskiert ernste Konsequenzen.
Falsche Angaben im Lebenslauf: Bedeutung für Arbeitsverhältnis entscheidend
Mit welchen Folgen Hochstapler rechnen müssen, und ob eine fristlose Kündigung droht, kommt auf den Einzelfall an. Entscheidend ist vor allem, welche Bedeutung die Qualifikation, über die im Lebenslauf gelogen wurde, für das bestehende Arbeitsverhältnis hat. Wenn ein Arbeitnehmer über die grundlegende, notwendige Ausbildung für seinen Beruf gelogen hat, ist das weitaus schwerwiegender als eine erfundene Zusatzqualifikation ohne große Relevanz.
Ein Beispiel: Wer als Arzt arbeitet, muss bei einem erfunden und in Wahrheit gar nicht absolvierten Medizinstudium erstere Konsequenzen fürchten als mit einem erfundenen Fremdsprachenzertifikat. Vorausgesetzt, dieses Zertifikat war nicht entscheidend für seine Einstellung. Wichtig ist außerdem, wie dreist die Lüge des Hochstaplers ist – wenn der betreffende Arbeitnehmer überhaupt als solcher bezeichnet werden kann. Auch hier wiegt es schwerer, wenn man gar nicht über die betreffende Qualifikation verfügt, als wenn man nur bei der Abschlussnote gelogen hat.
Bei Lügen im Lebenslauf droht Kündigung
Mit welchen Folgen ein Hochstapler rechnen muss, hängt auch davon ab, welche Vorteile der Arbeitnehmer durch seine Lüge im Lebenslauf hatte. Bezog er ein höheres Gehalt wegen eines angeblichen akademischen Titels? Hatte er Zugriff auf sensible Informationen? Auch die Folgen sind natürlich wichtig. Ein falscher Arzt, der Menschen womöglich schwer verletzt hat, dürfte anders zur Rechenschaft gezogen werden als ein Angestellter in der Verwaltung, der keine wichtigen Entscheidungen treffen dürfte.
Eine Rolle spielt es auch, ob der Hochstapler enttarnt wurde, oder ob er sich selbst enttarnt hat. All das sind Fragen, über die im Falle eines Hochstaplers beziehungsweise eines Mitarbeiters mit falschem Lebenslauf der Arbeitgeber oder ein Gericht entscheiden muss. Kommt es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, kann in schweren Fällen eine fristlose oder ordentliche Kündigung oder eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen der Täuschung drohen. In weniger schweren kommt der Arbeitnehmer vielleicht mit einer Abmahnung davon. Denkbar ist auch, dass der Hochstapler Honorare oder Gehälter zurückzahlen oder sogar Schadensersatz leisten muss.
Hochstapler: Auch Haftstrafen möglich
Das ist nicht alles: Hat der Arbeitnehmer Urkunden wie etwa Zeugnisse oder Zertifikate gefälscht, ist das im Zweifel als Urkundenfälschung zu bewerten. In diesem Fall drohten auch strafrechtliche Konsequenzen, im schlimmsten Fall eine Haftstrafe.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft