Hausbau: Wie muss ich private Bauhelfer und die Baustelle absichern?

Den Traum vom eigenen Haus träumen viele Deutsche. Doch so ein Hausbau ist ein teures Unter­fangen. Viele private Bauherren sichern sich deswegen Unterstützung aus der Familie, dem Freundes- oder Bekann­ten­kreis. Nach Feier­abend und am Woche­nende packen dann Kollegen und Freunde auf der Baustelle mit an. Aber was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt: Müssen Bauherren private Bauhelfer versi­chern? Und wie muss die Baustelle abgesi­chert werden?

Auf einer Baustelle an der Autobahn A7 kam es kürzlich zu einem Unglück: Ein Teil des Brückenneubaus stürzte in die Tiefe und riss das Baugerüst mit sich. Ein Bauarbeiter starb, mehrere wurden verletzt. Der Fall zeigt, dass es lebenswichtig ist, Baustellen und Bauarbeiter richtig abzusichern. Auch private Bauherren sollten auf der Baustelle auf Sicherheit achten.

Bauherren für Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich

Was für Grundstücke im Allgemeinen gilt, gilt auch für Baustellen: Eigentümer haben die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie sind für die Sicherheit auf ihrem Grundstück und ihrer Baustelle verantwortlich. Es genügt nicht, lediglich ein Warnschild aufzuhängen mit der Aufschrift: „Betreten verboten, Eltern haften für Kinder“. Das ist nicht nur rechtlich falsch, sondern auch unzureichend.

Private Bauherren müssen für ihre Baustelle einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellen. Dieser kümmert sich um alle Belange bezüglich der Sicherheit am Bau. Die meisten Architekten bieten diesen Service mit an. Der Bauherr kann das zwar auch selbst übernehmen, das ist in den meisten Fällen aber nicht sinnvoll, da viele nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügen.

Versicherung beim Hausbau: Private Bauhelfer anmelden

Auf einer Baustelle ist die Gefahr von Arbeitsunfällen groß. Bauma­te­rialen wie Steine oder Stahl­bau­teile können herun­ter­fallen und Arbeiter verletzen, in ungesi­cherten Rohbauten können Menschen stürzen. Auf privaten Baustellen helfen häufig auch Famili­en­mit­glieder und Freunde aus, die keine gelernten Bauar­beiter sind. Bei ihnen ist die Unfall­gefahr teilweise höher, weil sie mit den Gegeben­heiten einer Baustelle nicht vertraut sind.

Die gute Nachricht für Bauherren und ihre Helfer: Wer regelmäßig auf der Baustelle aushilft, ist gesetzlich über die Bauhel­fer­ver­si­cherung abgesi­chert. Das gilt auch für Freunde und Famili­en­angehörige des Bauherren und auch dann, wenn sie für ihre Hilfe kein Geld bekommen. Der Versi­che­rungs­schutz umfasst nicht nur Arbeits- sondern auch Wegeunfälle. Dazu muss der Bauherr sein Bauprojekt und die Helfer bei der Berufs­ge­nos­sen­schaft der Bauwirt­schaft anmelden.

Private Bauherren: Gleiche Meldepflichten wie gewerbliche Bauherren

Melde­pflichtig sind alle privaten Bauhelfer, die in einem arbeit­nehmerähnlichen Verhältnis zum Bauherren stehen, also regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum hinweg auf der Baustelle tätig sind. Für die Bauhel­fer­ver­si­cherung fällt ein Entgelt an, das sich aber von Bundesland zu Bundesland unter­scheidet. Es beträgt in der Regel zwischen 1,00 Euro und 1,50 Euro pro Helfer­stunde.

Einmalige Hilfs­ar­beiten gelten als Gefälligkeiten: Wer zum Beispiel nur einen Nachmittag beim Streichen unterstützt, muss nicht bei der Berufs­ge­nos­sen­schaft gemeldet werden, ist aber auch nicht durch die Versi­cherung geschützt. Nicht immer lässt sich jedoch zweifelsfrei entscheiden, ob ein Helfer noch eine Gefälligkeit übernimmt oder schon arbeit­nehmerähnlich tätig wird. Ob der Versi­che­rungs­schutz greift oder nicht, muss im Einzelfall nach den tatsächlichen Verhältnissen entschieden werden. Dabei kommt es nicht nur auf das Ausmaß der Tätigkeit, sondern auch auf die Bindung zwischen dem Bauherren und dem Helfer an.

Private Bauherren haben auch darüber hinaus gegenüber der Berufs­ge­nos­sen­schaft die gleichen Pflichten wie ein gewerb­licher Unter­nehmer. So müssen sie unter anderem auch Arbeits­schutz­vor­schriften einhalten und Arbeitsunfälle melden.

Bauherr sollte auch sich selbst absichern

Der Bauherr oder die Bauherrin selbst und der Ehepartner fallen nicht unter die Bauhel­fer­ver­si­cherung. Sie sollten sich aller­dings ebenfalls absichern, zum Beispiel über eine private Unfall­ver­si­cherung. Auch Unbetei­ligte können im Zusam­menhang mit der Baustelle zu Schaden kommen, zum Beispiel wenn ein Gerüst umstürzt und Passanten verletzt. Mit der Bauherren-Haftpflicht­ver­si­cherung können und sollten sich Bauherren gegen solche Forde­rungen absichern. Nicht zuletzt sollte der Bauherr sich gegen Schäden am Bau durch Vanda­lismus versi­chern.

Sicherheit auf der privaten Baustelle: Anwaltlich beraten lassen

Sie sind Bauherr und befinden sich mit einem Ihrer Bauhelfer in Konflikt? Auf Ihrer Baustelle ist es zu einem Unfall gekommen, und Sie sehen sich mit Schmer­zens­geldansprüchen konfron­tiert? Eine Rechtsanwältin für Baurecht kann Sie beraten und Sie dabei unterstützen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft