Hausbau: Wie muss ich private Bauhelfer und die Baustelle absichern?
Den Traum vom eigenen Haus träumen viele Deutsche. Doch so ein Hausbau ist ein teures Unterfangen. Viele private Bauherren sichern sich deswegen Unterstützung aus der Familie, dem Freundes- oder Bekanntenkreis. Nach Feierabend und am Wochenende packen dann Kollegen und Freunde auf der Baustelle mit an. Aber was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt: Müssen Bauherren private Bauhelfer versichern? Und wie muss die Baustelle abgesichert werden?
Auf einer Baustelle an der Autobahn A7 kam es kürzlich zu einem Unglück: Ein Teil des Brückenneubaus stürzte in die Tiefe und riss das Baugerüst mit sich. Ein Bauarbeiter starb, mehrere wurden verletzt. Der Fall zeigt, dass es lebenswichtig ist, Baustellen und Bauarbeiter richtig abzusichern. Auch private Bauherren sollten auf der Baustelle auf Sicherheit achten.
Bauherren für Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich
Was für Grundstücke im Allgemeinen gilt, gilt auch für Baustellen: Eigentümer haben die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie sind für die Sicherheit auf ihrem Grundstück und ihrer Baustelle verantwortlich. Es genügt nicht, lediglich ein Warnschild aufzuhängen mit der Aufschrift: „Betreten verboten, Eltern haften für Kinder“. Das ist nicht nur rechtlich falsch, sondern auch unzureichend.
Private Bauherren müssen für ihre Baustelle einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellen. Dieser kümmert sich um alle Belange bezüglich der Sicherheit am Bau. Die meisten Architekten bieten diesen Service mit an. Der Bauherr kann das zwar auch selbst übernehmen, das ist in den meisten Fällen aber nicht sinnvoll, da viele nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügen.
Versicherung beim Hausbau: Private Bauhelfer anmelden
Auf einer Baustelle ist die Gefahr von Arbeitsunfällen groß. Baumaterialen wie Steine oder Stahlbauteile können herunterfallen und Arbeiter verletzen, in ungesicherten Rohbauten können Menschen stürzen. Auf privaten Baustellen helfen häufig auch Familienmitglieder und Freunde aus, die keine gelernten Bauarbeiter sind. Bei ihnen ist die Unfallgefahr teilweise höher, weil sie mit den Gegebenheiten einer Baustelle nicht vertraut sind.
Die gute Nachricht für Bauherren und ihre Helfer: Wer regelmäßig auf der Baustelle aushilft, ist gesetzlich über die Bauhelferversicherung abgesichert. Das gilt auch für Freunde und Familienangehörige des Bauherren und auch dann, wenn sie für ihre Hilfe kein Geld bekommen. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur Arbeits- sondern auch Wegeunfälle. Dazu muss der Bauherr sein Bauprojekt und die Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden.
Private Bauherren: Gleiche Meldepflichten wie gewerbliche Bauherren
Meldepflichtig sind alle privaten Bauhelfer, die in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis zum Bauherren stehen, also regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum hinweg auf der Baustelle tätig sind. Für die Bauhelferversicherung fällt ein Entgelt an, das sich aber von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Es beträgt in der Regel zwischen 1,00 Euro und 1,50 Euro pro Helferstunde.
Einmalige Hilfsarbeiten gelten als Gefälligkeiten: Wer zum Beispiel nur einen Nachmittag beim Streichen unterstützt, muss nicht bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, ist aber auch nicht durch die Versicherung geschützt. Nicht immer lässt sich jedoch zweifelsfrei entscheiden, ob ein Helfer noch eine Gefälligkeit übernimmt oder schon arbeitnehmerähnlich tätig wird. Ob der Versicherungsschutz greift oder nicht, muss im Einzelfall nach den tatsächlichen Verhältnissen entschieden werden. Dabei kommt es nicht nur auf das Ausmaß der Tätigkeit, sondern auch auf die Bindung zwischen dem Bauherren und dem Helfer an.
Private Bauherren haben auch darüber hinaus gegenüber der Berufsgenossenschaft die gleichen Pflichten wie ein gewerblicher Unternehmer. So müssen sie unter anderem auch Arbeitsschutzvorschriften einhalten und Arbeitsunfälle melden.
Bauherr sollte auch sich selbst absichern
Der Bauherr oder die Bauherrin selbst und der Ehepartner fallen nicht unter die Bauhelferversicherung. Sie sollten sich allerdings ebenfalls absichern, zum Beispiel über eine private Unfallversicherung. Auch Unbeteiligte können im Zusammenhang mit der Baustelle zu Schaden kommen, zum Beispiel wenn ein Gerüst umstürzt und Passanten verletzt. Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung können und sollten sich Bauherren gegen solche Forderungen absichern. Nicht zuletzt sollte der Bauherr sich gegen Schäden am Bau durch Vandalismus versichern.
Sicherheit auf der privaten Baustelle: Anwaltlich beraten lassen
Sie sind Bauherr und befinden sich mit einem Ihrer Bauhelfer in Konflikt? Auf Ihrer Baustelle ist es zu einem Unfall gekommen, und Sie sehen sich mit Schmerzensgeldansprüchen konfrontiert? Eine Rechtsanwältin für Baurecht kann Sie beraten und Sie dabei unterstützen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft