Autounfall: Smartphone-Daten als Beweismittel?
Mit dem Handy surfen, dabei das Navigationsgerät bedienen und dann auch noch das Radio einstellen – vermutlich wird jeder Autofahrer das schon getan haben, auch während der Fahrt. Immer wieder wird darüber diskutiert, ob Ermittlungsbehörden künftig auf Smartphone- oder Tablet-Daten zugreifen dürfen, um eine mögliche Ablenkung der Fahrer nachzuweisen. Nach derzeitiger Rechtslage verboten, könnte sich das ändern – ein Graus für Datenschützer.
Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich jedes Jahr die Experten für Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Fahrzeugtechnik und Verkehrstechnik aus der Forschung, Lehre und Praxis. Ein besonders wichtiges Thema: Die Ablenkung vom Fahren durch moderne Kommunikationstechniken.
Tatsächlich werden immer aufwändigere Systeme in Autos eingebaut, die weit über bloße Navigationsgeräte hinausgehen. Doch nicht nur die autoeigenen Einbauten können vom Fahren ablenken. Viele Fahrer nutzen ihre Smartphones zum Zeitvertreib an der roten Ampel, oder aber – noch viel gefährlicher – sie beantworten Nachrichten, während das Auto rollt.
Smartphone-Daten zur Überführung von Unfallverursachern
Immer wieder gibt es Überlegungen, den Ermittlungsbehörden nach einem Unfall zu erlauben, den Zeitpunkt und Umfang der Nutzung eines mobilen Endgerätes zu überprüfen – um eine mögliche Ablenkung vom Straßenverkehr zu beweisen.
Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine schlechte Idee: Speichert man den Zeitpunkt und den Umfang des Zugriffs und stellt dies den Behörden zur Verfügung, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes unzulässig.
In der Praxis überwachen bereits bis zu 80 Steuerungssysteme in modernen Autos permanent das Fahrzeug und den Fahrer. Unfallermittler freuen sich über so viele Hinweise, die Fahrzeuge mitunter liefern. Dass auch diese Datensammelwut gravierende rechtliche Probleme mit sich bringt, steht auf einem anderen Blatt.
Ablenkung beim Fahren: Hersteller in der Pflicht
Funk und die DAV-Verkehrsrechtsanwälte sehen andernorts Nachholbedarf. Sie nehmen die Hersteller der Autos in die Pflicht. Es gelte das Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Fahrer und der Verkehrssicherheit zu lösen.
So könnten künftig moderne Kommunikationsmittel in die Fahrzeuge einbauet werden, die nur genutzt werden können, wenn von ihnen keine die Verkehrssicherheit gefährdende Ablenkung des Fahrers ausgeht, so die Argumentation. Ein Internetzugriff sollte beispielsweise nur bei einem stehenden Fahrzeug möglich sein. Hier könnte ein Schritt Richtung Verkehrssicherheit getan werden.
Hintergrund zur Rechtslange bei Handys am Steuer
Das Gefährdungspotenzial, das mit der Bedienung der Geräte bei laufendem Motor einher geht, ist immens und viele Verkehrsteilnehmer scheinen es zu unterschätzen.
Wer zwischendurch schnell Facebook checkt, während er hinter dem Steuer sitzt, gefährdet aber nicht nur das eigene und fremde Leben. Es drohen auch Strafen.
Allgemein bekannt ist, dass am Steuer nicht telefoniert werden darf. Doch auch das SMS-Schreiben oder eine flinke Kontrolle des Mail-Postfachs sind verboten. Das Handy darf schlichtweg nicht in die Hand genommen werden.
Ausnahme: Die Start-Stopp-Automatik an einer roten Ampel
Voraussetzung für all diese möglichen Vergehen im Straßenverkehr ist der laufende Motor. Wer etwa am Straßenrand motorenfrei parkt, dem drohen keinerlei Strafen.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm darf man auch an einer roten Ampel das Handy zur Hand nehmen, zumindest dann, wenn das Auto über eine Start-Stopp-Automatik verfügt. (Beschluss vom 9. September 2014, AZ: 1 RBs1/14).
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft