Smart Repair: Günstig ist nicht immer gleich­wertig

Ausbeulen statt austau­schen: Smart-Repair-Techniken sind eine beliebte Alter­native zu herkömmlichen Repara­tur­ver­fahren. Sie sind weniger aufwendig und damit billiger. Geschädigte bei einem Unfall sollten sich aber nicht mit einer Minimal-Ausbes­serung zufrieden geben – sonst drohen später böse Überra­schungen.

Kleine Schäden am Auto können hohe Kosten verur­sachen: Nicht selten wird wegen ein paar kleiner Kratzer eine komplette Motor­haube lackiert oder ein Kotflügel getauscht. Eine Alter­native bieten Repara­tur­tech­niken, die als „Smart Repair“ bezeichnet werden. Smart-Repair-Techniken sind zwar oft die günstigste Alter­native, können aber in der Regel eine fachge­rechte Reparatur nicht ersetzen – doch genau auf diese haben Geschädigte nach einem Unfall Anspruch.

Was ist Smart Repair?

Das Prinzip von Smart Repair: Statt einer (fachge­rechten) aufwändigen, großflächigen Reparatur wird der Schaden mit minimalem Aufwand ausge­bessert – ohne dabei Teile auszut­au­schen oder in die Struktur des Fahrzeugs einzu­greifen. Das bekann­teste Verfahren dieser Art ist die Ausbes­serung von Steinschlägen in der Windschutz­scheibe mit Kunstharz. Auch viele typische Blechschäden lassen sich durch Smart Repair ausbessern, wobei eine teure großflächige Neula­ckierung möglichst vermieden wird.

Diese Repara­tur­me­thoden können durchaus sinnvoll sein – vor allem dann, wenn man einen Schaden an seinem Auto selbst verur­sacht hat und ihn möglichst günstig ausbessern möchte. Mit Smart-Repair lassen sich bei Schäden wie Dellen und Kratzern leicht mehrere Hundert Euro sparen.

Ob man sparen will, entscheidet man selbst

Dies ist aber die eigene Entscheidung des Autobesitzers und er weiß, dass er nur ausbessert und unter Umständen nicht fachgerecht repariert. Anders sieht es bei einem unverschuldeten Unfall aus, wenn die zur Zahlung verpflichtete Versicherung des Unfallverursachers zu Lasten des Geschädigten sparen und nur die Kosten von Smart-Repair übernehmen will.

Als Geschädigter bei einem Unfall hat man Anspruch darauf, dass der Schaden vollständig behoben und nicht nur ausgebessert wird. Das heißt, dass das Fahrzeug durch eine sach- und fachgerechte Reparatur wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es vor dem Unfall war.

Ob eine Smart-Repair-Methode diesen Zustand tatsächlich wieder herstellt, lässt sich für den Laien nur schwer prüfen. Bessert die Werkstatt beispiels­weise einen lädierten Stoßfänger nur aus, statt das Teil komplett auszut­au­schen, sieht das Ergebnis für den Laien auf den ersten Blick gleich aus. Trotzdem kann das vermeintlich reparierte Fahrzeug später Probleme bereiten. Will man sein Auto verkaufen und es wird eine nicht fachge­recht durchgeführte Reparatur festge­stellt, wirkt sich das natürlich negativ auf den Verkaufs­preis aus.

Dürfen Versicherungen auf Smart Repair verweisen?

Wenn die gegnerische Versicherung nach einem Unfall die fachgerechte Reparatur ablehnt und auf eine günstigere Smart-Repair-Technik verweist, sollten Fahrzeugbesitzer deshalb skeptisch sein. Denn Geschädigte sind zwar verpflichtet, von mehreren gleich guten (oder geeigneten) Reparaturmethoden die günstigere zu wählen – gleichzeitig haben sie aber Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Reparatur. Und ob Smart-Repair-Verfahren dafür ausreichen, kann im Einzelfall durchaus strittig sein.

Geht beispiels­weise ein Kratzer im Lack bis aufs Blech, kann er zum Durchrosten des Materials führen, auch wenn die Stelle nach einer Smart-Reparatur oberflächlich intakt aussieht.

In einem viel zitierten Urteil gab das Landgericht Saarbrücken (AZ: 13 S 216/09) zwar vor einigen Jahren einer Versicherung Recht, die einer Unfallgeschädigten die Kosten für die konventionelle Reparatur einer kleinen Beule nicht erstatten wollte und sie auf ein Smart-Repair-Technik verwies.

Dieses Urteil bedeutet aber gerade nicht, dass Versi­che­rungen die Geschädigten generell auf Smart Repair verweisen können – vor allem nicht bei umfang­rei­cheren Schäden. Die Versi­cherung muss vielmehr auch beweisen, dass die Smart-Repair-Technik zur konven­tio­nellen Reparatur gleich­wertig ist.

Es ist also ratsam, sich nicht von der gegne­ri­schen Versi­cherung zu einer ‚smarten’ Reparatur drängen zu lassen und darauf zu bestehen, dass der Schaden mit einer nachweislich fach- und sachge­rechten Methode beseitigt wird. Wenn Sie sich gerade mit einem solchen Fall beschäftigen müssen, finden Sie hier einen qualifizierten Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft