Fachbereich Familienrecht
Fachübergreifende Betreuung im Familienrecht
In der Kanzlei Hörnlein & Feyler finden Sie drei Fachanwältinnen für Familienrecht, die Sie optimal beraten und unterstützen können. Und dies nicht erst im Falle der Trennung oder Scheidung. Wir stehen Ihnen auch zur Seite, wenn es um Fragen rund um die Themenkomplexe Eheverträge oder letztwilligen Verfügungen (z.B. Erbverträge oder Berliner Testament etc.) geht. Durch die Spezialisierung auch im Erbrecht können Problemkreise fachübergreifend und umfassend besprochen werden. Natürlich können Sie uns auch kontaktieren, wenn es um Fragen zur Vaterschaftsanerkennung oder zur Vaterschaftsanfechtung geht.
Wem steht was zu?
Fragen bei Problemen im Bereich des Familienrechts können in nahezu allen Lebenslagen und Beziehungsphasen auftreten. Bereits im Trennungsjahr sind die rechtlichen Folgen zu besprechen und zu klären. Insbesondere geht es um die Angelegenheiten wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt des Ehegatten oder der nicht miteinander verheirateten Partner. Weiterhin sind Miteigentumsauseinandersetzung der ehelichen Immobilie oder Eigentumswohnung und der darauf noch lastenden Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Wurde ein Ehevertrag geschlossen?
Schon vor oder während einer Ehe besteht die Möglichkeit, einen notariellen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Derartige Verträge bestehen auch im Rahmen von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Jedoch wurden diese mittlerweile durch die Ehe für alle ersetzt.
Die Notwendigkeit für anwaltliche Unterstützung im Bereich des Familienrechts entsteht für viele Paare aber oftmals erst mit einer bevorstehenden Ehescheidung. Diese kann nur über das Familiengericht ausgesprochen werden. Das Ende einer Ehe oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bringt eine Reihe von Sorgen, Ängsten und rechtlichen Problemen mit sich. Gibt es gemeinsame Kinder, so werden die Eltern mit Fragen zum Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht konfrontiert.
Familienrecht behandelt Fragen des Unterhalts
Bei welchem Elternteil sollen die Kinder künftig ihren Lebensmittelpunkt haben oder kommt für uns das Wechselmodell in Betracht? Welcher Ehepartner muss Unterhalt zahlen? Was bedeuten die unterschiedlichen Unterhaltsarten wie Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Naturalunterhalt, Barunterhalt, Kindesunterhalt oder Völljährigenunterhalt? Was ist ein Unterhaltsvorschuss?
Im Scheidungsfall muss in den Scheidungsvereinbarungen nicht nur die Unterhaltspflicht geklärt werden, auch der Versorgungsausgleich kann geregelt werden. Anderenfalls ist der Versorgungsausgleich als einzige Angelegenheit von Amts wegen im Rahmen der Scheidung durchzuführen. Beratungsbedarf besteht mitunter auch bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, denn auch hier entsteht oft Uneinigkeit um gemeinsam erworbene Vermögenswerte.
Scheidungs- und Trennungsjahr
Grundsätzlich muss vor Einreichung des Scheidungsjahres das Trennungsjahr abgewartet werden. Die Ausnahme bildet die sog. Härtefallscheidung. Diese Härtefallscheidung braucht klare Bedingungen, die erfüllt sein müssen. So muss es für den scheidungswilligen Ehegatten eine unzumutbare Härte bedeuten weiter mit dem Partner verheiratet zu bleiben.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Fachbereich Familienrecht
Aktuelles zum Thema Familienrecht
Wenn ein Paar zusammenfindet und heiratet, geht es dabei meist um Liebe – an Geld dürften wenige denken. Geht die Ehe zu Ende, wird das liebe Geld allerdings oft zum Gegenstand von Streit. Knackpunkt ist dabei meist das Vermögen der Partner, beziehungsweise ihre Angaben darüber.
Anschrift & Kontakt
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