Kurz ins Auto steigen um zum Fußballtraining zu kommen, die Tochter zum Handballtraining zu fahren oder den Sohn zur Orchesterprobe in den Nachbarort zu bringen – in der Freizeit sind viele von uns ständig mit dem Auto unterwegs. Da kann es passieren, dass es einmal kracht: Ein Autounfall bei einer Freizeitfahrt ist tragisch und wirft die Frage auf, ob der Sport- oder Musikverein, zu dem man unterwegs war, für den Schaden aufkommen muss. Viele gehen zumindest davon aus – schließlich war man ja für den Verein unterwegs, oder?
Mit dem Handy surfen, dabei das Navigationsgerät bedienen und dann auch noch das Radio einstellen – vermutlich wird jeder Autofahrer das schon getan haben, auch während der Fahrt. Immer wieder wird darüber diskutiert, ob Ermittlungsbehörden künftig auf Smartphone- oder Tablet-Daten zugreifen dürfen, um eine mögliche Ablenkung der Fahrer nachzuweisen. Nach derzeitiger Rechtslage verboten, könnte sich das ändern – ein Graus für Datenschützer.
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