Kurz ins Auto steigen um zum Fußballtraining zu kommen, die Tochter zum Handball­training zu fahren oder den Sohn zur Orche­s­ter­probe in den Nachbarort zu bringen – in der Freizeit sind viele von uns ständig mit dem Auto unterwegs. Da kann es passieren, dass es einmal kracht: Ein Autounfall bei einer Freizeit­fahrt ist tragisch und wirft die Frage auf, ob der Sport- oder Musik­verein, zu dem man unterwegs war, für den Schaden aufkommen muss. Viele gehen zumindest davon aus – schließlich war man ja für den Verein unterwegs, oder?

Mit dem Handy surfen, dabei das Naviga­ti­onsgerät bedienen und dann auch noch das Radio einstellen – vermutlich wird jeder Autofahrer das schon getan haben, auch während der Fahrt. Immer wieder wird darüber disku­tiert, ob Ermitt­lungsbehörden künftig auf Smart­phone- oder Tablet-Daten zugreifen dürfen, um eine mögliche Ablenkung der Fahrer nachzu­weisen. Nach derzei­tiger Rechtslage verboten, könnte sich das ändern – ein Graus für Datenschützer.