„Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig“, so der BGH. Deshalb verbiete es sich, das Leben als Schaden anzusehen.
Früher gab es Entmündigungen. Heutzutage aber haben Menschen, die etwa an Demenz leiden oder geistig behindert sind, manchmal einen rechtlichen Betreuer an ihrer Seite. Was das für die Betroffenen bedeutet und welche Regeln bei der Betreuung gelten, erklären wir hier.
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