„Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig“, so der BGH. Deshalb verbiete es sich, das Leben als Schaden anzusehen.

Rechtsanwältin Maren Feyler, Fachanwältin für Erbrecht, berät und vertritt Sie auch in Fällen, bei denen ein Testament in Rede steht.

Früher gab es Entmündigungen. Heutzutage aber haben Menschen, die etwa an Demenz leiden oder geistig behindert sind, manchmal einen recht­lichen Betreuer an ihrer Seite. Was das für die Betrof­fenen bedeutet und welche Regeln bei der Betreuung gelten, erklären wir hier.