Das Arbeitsjahr war lang und der Urlaub heiß ersehnt: Da rennt eine Schar Kaker­laken durchs Hotel­zimmer und vor dem Balkon wird gerade ein neues Hotel hochge­zogen. Reisemängel wie Baustellenlärm, schmutzige Hotel­zimmer und schlechtes Essen können einem den Urlaub vermiesen. Die gute Nachricht: Bei einem Reise­mangel können Urlauber sich wehren.

Bevor ein Dachstuhl saniert werden kann, gilt es zu prüfen, wie sein derzei­tiger Zustand ist. Dann im Holz können sich Schädlinge angesiedelt haben, die die Substanz stark beschädigen. Werden die unerwünschten Unter­mieter erst nach Abschluss der Arbeiten entdeckt, ist das umso ärgerlicher.

Wer eine Eigen­tums­wohnung kauft, möchte sie auch genießen, und das möglichst lange. Doch dann stellt man fest, dass direkt gegenüber Glas- und Altpa­pier­con­tainer aufge­stellt werden. Davon war in den Prospekten des Bauträgers nichts zu lesen. Eine Wertmin­derung kann man in diesem Fall nicht geltend machen.

Nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts Köln kann ein Nachlie­fe­rungs­an­spruch auch durch Lieferung eines Nachfol­ge­mo­dells erfüllt werden, wenn es kein Neufahrzeug der ersten Generation mehr gibt.

Den Sommer an der Ostsee verbringen. Für viele eine echte Alter­native zur Flugreise in den Sommer­ferien. Da dürften die Kapazitäten schnell an ihre Grenzen stoßen. Zumal etwa in Mecklenburg-Vorpommern gewerb­liche Anbieter von Unterkünften ihre Betten nur zu 60 Prozent belegen dürfen. Ist dies überhaupt zulässig?

Angesichts der Fallzahlen der Corona-Pandemie gibt es zahlreiche Locke­rungen, auch für die Gastro­nomie. Aller­dings wird etwa zwischen Restau­rants und Biergärten auf der einen Seite und Kneipen, Bars und Disko­theken auf der anderen unter­schieden. Aller­dings nicht immer zu Recht.

Kinder dürfen nach Herzenslust spielen, toben und schreien, und das nicht nur auf Spielplätzen, sondern auch in Mietwoh­nungen. Doch müssen Anwohner und Mieter jeden Kinderlärm akzep­tieren? Und was gilt, wenn Jugend­liche Krach machen?

Millionen deutscher Verbraucherkredite können nach einem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs wegen falscher Widerrufsbelehrungen widerrufen werden.

Einen Anspruch auf Homeoffice hat ein Arbeit­nehmer nicht. Solange sie nicht offiziell unter Quarantäne stehen, müssen Beschäftigte am Arbeits­platz erscheinen.

Das Corona-Virus verbreitet sich – und die Welt trifft Vorsichtsmaßnahmen, um die Menschen vor der Krankheit zu schützen. Wer krank ist oder unter dem Verdacht steht, sich angesteckt zu haben, wird meist isoliert. So soll verhindert werden, dass sich das Virus ausbreitet. Wir erläutern, was eine Quarantäne rechtlich für die Betrof­fenen bedeutet.